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Arms Trade Treaty - Kontrolle des Internationalen Waffenhandels

31.12.2014

Am 24. Dezember 2014 ist das UNO-Abkommen zum Internationalen Waffenhandel (Arms Trade Treaty, kurz ATT) in Kraft getreten. Die UNO-Generalversammlung konnte das Abkommen am 2. April 2013 nach sechs Jahren diplomatischen Aushandelns verabschieden. Das Abkommen schafft erstmals weltweite Standards für den Handel mit konventionellen Waffen. Zahlreiche Staaten haben unterdessen das Waffenhandelsabkommen unterzeichnet und viele ratifiziert.

Das Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten bei jedem Rüstungsgeschäft abzuklären, ob mit den Waffen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden, respektive ob damit gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen wird. Besteht ein «übergeordnetes Risiko», dass Frieden und Sicherheit gefährdet sind, dürfen Waffen nicht ausgeführt werden. Das Abkommen umfasst nicht alle, aber viele konventionelle Waffen wie z. B. Panzer, bewaffnete Fahrzeuge, schwere Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und -helikopter, Kriegsschiffe, Raketen und Raketenwerfer. Explizit eingeschlossen sind auch kleine und leichte Waffen sowie zumindest teilweise der Handel mit Munition.

Umsetzung auf Staatenebene

130 Länder haben den Vertrag bereits unterzeichnet zudem haben bis anhin 89 Länder den Vertrag ratifiziert (Stand: 04. Oktober 2016). Für die Schweiz tritt das Abkommen am 30. April 2015 in Kraft (siehe Schweiz ratifiziert internationalen Vertrag über den Waffenhandel).

Obwohl in der letzten Verhandlungsrunde beispielsweise die USA massgeblich zum Erfolg des Abkommens beigetragen haben, ist es weiterhin fraglich, ob sie den Vertrag ratifizieren werden. Aktuell gehören die USA jedenfalls zu den Unterzeichnerstaaten, nicht aber zu den Ratifiziererstaaten (Stand: 04. Oktober 2016). Wichtig ist die Ratifizierung der USA, weil sie der weltweit grösste Waffenexporteur sind. Dortige konservative Kreise sehen durch die vorgesehene Regulierung des Handels mit Handfeuerwaffen das in der amerikanischen Verfassung vorgesehene Recht auf eine eigene Waffe gefährdet. Dies obwohl das ATT-Abkommen nur den internationalen Waffenhandel regulieren wird.

Staaten, die bislang noch keine Regulierung des Waffenhandels kennen, müssen zur Umsetzung des Abkommens jedoch ihre nationalen Gesetze anpassen. Der ATT besagt, dass Staaten, sofern nicht bereits vorhanden, nationale Kontrollsysteme aufbauen müssen, die alle genehmigten Verkäufe und Käufe von Waffen detailliert auflisten sollen. Jährlich wird dann an das einzurichtende UNO-Sekretariat sowie an die anderen Unterzeichnerstaaten berichtet.

Der Vertrag hat leider auch gewisse Schwachstellen: Er lässt etwa zu, dass Staaten entsprechende Informationen nicht weitergeben müssen, sofern die nationale Sicherheit betroffen ist oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind. Dies birgt die Gefahr von Schlupflöchern. Aus Sicht der Waffenkontrolle wäre zudem die Schaffung einer internationalen Kontrollstelle, welche als eine Art überstaatliche Aufsichtsbehörde über den internationalen Waffenhandel geamtet hätte, eine effektivere Lösung gewesen. Diese Lösung war allerdings nicht realisierbar, da viele Staaten dies als zu grossen Eingriff in die staatliche Souveränität empfanden.

    Der Weg zum internationalen Abkommen über den Waffenhandel

    Der internationale (legale) Waffenhandel mit einem jährlichen Handelsvolumen von geschätzten 70 Milliarden US-Dollar war bislang nur rudimentär und rechtlich unverbindlich geregelt. Zwar existieren in einzelnen Staaten (u.a. auch in der Schweiz und den USA) durchaus Rechtsnormen, welche den Export von Rüstungsgütern regeln, ein internationales Abkommen mit der nötigen rechtlichen Verbindlichkeit existierte bislang jedoch nicht. Der Waffenhandel ist wie alle militärischen Fragen ein sensibles und schwer zu regulierendes Thema, da viele Staaten schnell einen Eingriff in ihre staatliche Souveränität befürchten. So erstaunt es nicht, dass sich die UNO der Thematik überhaupt erst auf Druck von diversen Nichtregierungsorganisationen (u.a. Amnesty International) hin annahm.

    Im Juli 2012 hatten die grossen Rüstungsmächte USA, Russland und China das Zustandekommen der Konvention vorerst verhindert. Erneut schien das Abkommen gefährdet, als Ende März 2013 Iran, Nordkorea und Syrien die Verabschiedung des Abkommens im Konsens blockierten. Im selben Jahr hatten die USA zusammen mit der von ihnen angeführten Staatengruppe erwirkt, dass für den Erlass eines Abkommens ein einstimmiger Beschluss der UNO-Mitgliedstaaten notwendig war. Dadurch hatte faktisch jeder einzelne Staat ein Vetorecht und konnte das gesamte Abkommen zum Scheitern bringen.

    Dies drohte nun auch im März 2013 infolge der Blockade von Iran, Nordkorea und Syrien. Umgangen werden konnte diese nur, weil diverse Einzelstaaten den Vertragsentwurf der UNO-Vollversammlung vorlegten, die den ATT dann auch deutlich mittels Mehrheitsentscheid verabschiedete.  Dies mit 154 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen (Iran, Nordkorea und Syrien) bei 23 Enthaltungen (darunter auch die wichtigen Waffenexporteure China und Russland, sowie grosse Importeure wie Indien, Kuba, Venezuela, Bolivien oder Nicaragua).

    Reaktionen zum Abkommen

    Der Abschluss des Abkommens ist gemäss Widney Brown, Direktorin für Internationales Recht und Politik bei Amnesty International, angesichts der riesigen ökonomischen Interessen und der politischen Macht der grossen Waffenproduzenten ein erstaunliches Zugeständnis an die Zivilgesellschaft.

    Brian Wood, Experte für Waffenkontrolle und Menschenrechte bei Amnesty International, bemängelt, dass nicht alles erreicht werden konnte, was v. a. von diversen NGOs gefordert worden sei. So sei zum Beispiel die Munition nicht vollständig im Abkommen integriert. Der Text könne jedoch später verbessert werden und verfüge bereits jetzt über starke Regeln, die eine robuste internationale Kontrolle ermögliche.

    Das Abkommen sieht bis anhin keine Sanktionen vor, die bei einem Verstoss gegen die Regeln durch die Staatengemeinschaft ausgesprochen werden können. Im Vertrag wurde lediglich festgehalten, dass zur Gewährleistung der korrekten Umsetzung des Abkommens jeder Vertragsstaat nationale Regelwerke erlassen muss.

    Stimmen der Gegner

    Iran aber auch Syrien begründeten ihre Nein-Stimme u. a. damit, dass der Vertrag kein Verbot einer Waffenlieferung an nichtstaatliche Akteure resp. an ausländische Besetzer und Terroristengruppen vorsehe. So wäre es möglich, auch unter dem Deckmantel des neuen Abkommens, eine Waffenlieferung an die syrische Opposition vorzunehmen. Dies auch dann, wenn dabei das Risiko einer Menschenrechtsverletzung bestünde.

    Mit der teilweisen gleichen Begründung enthielten sich Länder wie Kuba, Nicaragua, Bolivien, Russland und Ecuador ihrer Stimme. Diese Länder bemängelten weiter, dass das Ungleichgewicht zwischen Export- und Importländern in der Ausarbeitung des Abkommens nicht beseitigt werden konnte. Exportländer seien favorisiert worden. Dies sei u. a. daran ersichtlich, dass Überproduktion von Waffen und Lageraufstockung von grossen Herstellern kein Thema in den Verhandlungen dargestellt habe. Das Abkommen reguliere nur den internationalen Waffenhandel, was ein klarer Mangel darstelle. Das Bedürfnis nach Regulierungen der Importländer bezüglich ihrer Selbstverteidigung, sei zudem ignoriert worden.

    Dokumentation

    Weitere Informationen