20.10.2005
Die bekannte Aktivistin für Migrant/innen Anni Lanz ist von Basler Polizisten verzeigt worden, weil sie bei einer Personenkontrolle von zwei Afrikanern stehen blieb und der Aufforderung sich zu entfernen, keine Folge geleistet hatte. Dies berichtet die Wochenzeitung (WoZ).
Für den Strafbefehl gegen Anni Lanz wird gemäss WoZ unter anderem folgender Grund aufgeführt: Lanz habe sich in Hörweite befunden und «war so in der Lage, Name und Einzelheiten der Kontrollierten aufzunehmen. Der Schutz von deren Integrität war somit nicht mehr gewährleistet.» Das erinnert an asiatische Kampfkünste, wo auch öfters die Kraft des Gegners gegen diesen gewendet wird.
Anni Lanz erhob darauf gegen den Strafbefehl Einsprache. Die erste richterliche Instanz hat die Menschenrechtsaktivistin im März 2006 für schuldig befunden. Gemäss Anni Lanz mit der Begründung, es stehe im Sicherheitsinteresse aller, dass eine beobachtende Person von der Polizei weggewiesen werden dürfe. Lanz wird gegen das Urteil Rekurs einlegen.
- «Unerwünschte Zeugin» (pdf, 1 S.)
WoZ vom 20. Oktober 2005