31.01.2013
Einbürgerungen durch direktdemokratische Verfahren führen oft zu diskriminierenden Entscheiden. Dies bestätigen zwei Studien, welche die Universität Zürich im Auftrag des Schweizerischen Nationalfonds verfasst hat. Demnach werden Immigranten/-innen aus Ex-Jugoslawien und der Türkei bei Einbürgerungsverfahren durch Gemeindeversammlungen eher abgelehnt als Westeuropäer/-innen. Ihre Chancen auf Gewährung der Einbürgerung steigen, wenn ein Gemeinderat oder ein Gemeindeparlament über die Anträge bestimmen. Die Forscher/-innen haben Einbürgerungsentscheide ausgewertet, die zwischen 1990 und 2010 in über 1400 Schweizer Gemeinden gefällt wurden.
Das Bundesgericht gab 2003 mit der Forderung nach einer Begründung negativer Bürgerrechtsentscheide Anlass zu heftigen Kontroversen, aber auch zu Reformen. Urnenabstimmungen sind seither nicht mehr zulässig, Beschlüsse der Gemeindeversammlung müssen bestimmte, im Bundesgesetz festgelegte Bedingungen erfüllen.
- Ungleiche Chancen bei Einbürgerungen
Artikel auf dem Portal der Universität Zürich, 30. Januar 2013 - Citizenship.ch
Projekt-Website - Einbürgerungen an der Urne sind verfassungswidrig
Humanrights.ch, 9. Juli 2003 - Einbürgerungsentscheide unterliegen der Begründungspflicht
Humanrights.ch, 9. Juli 2003