06.02.2015
Fast 25‘000 Personen leben als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz, die Hälfte dieser Menschen schon über sieben Jahre. Ihr Status und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich grösstenteils aus dem Ausländergesetz.
Internationale Institutionen wie der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung (CERD) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben sich gegenüber der Schweiz immer wieder kritisch zum Status der vorläufig Aufgenommen geäussert. Im Vordergrund stehen dabei Einschränkungen und Verletzungen des Rechts auf Achtung des Familienlebens.
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) empfiehlt, den Status der vorläufig aufgenommenen Menschen durch einen neuen «komplementären Schutzstatus» zu ersetzen, um so einerseits den grundrechtlichen Schutz der Betroffenen zu verbessern und anderseits den Weg zu einer regulären Aufenthaltsbewilligung zu erleichtern. Diese Empfehlung basiert auf einer Studie des Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM), in welcher Daten von ca. 133‘000 vorläufig aufgenommenen Personen ausgewertet wurden.
- «Vorläufige Aufnahme»: Zwischen Aufnahme und Ausschluss, zwischen vorläufig und unbestimmt
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte, 29. Januar 2015 - Aufgenommen, aber ausgeschlossen? Die vorläufige Aufnahme in der Schweiz (pdf, 17 S. / 214 KB)
Studie des Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) vom September 2003 (Kurzfassung) - Vorläufige Aufnahme – Die Optik der Grundrechte
Gutachten des Instituts für öffentliches Recht der Universität Bern vom September 2003, Download auf der Website der EKR