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Asylpolitik: Nationalratskommission bleibt auf Ständeratskurs

27.06.2005

Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) trägt die Verschärfungen des Asylrechts in wesentlichen Punkten mit. Einzig die Verweigerung der Nothilfe soll gestrichen werden. Flüchtlingshilfe und linke Parteien sind konsterniert. Die SP droht mit dem Referendum.

Den bürgerlichen Vertretern sei es bei den Beratungen in der Kommission kaum um die Sache gegangen, sondern einfach nur darum, das Gesetz möglichst zu verschärfen. Dies sagte Kommissionsmitglied und SP-Nationalrätin Vreni Hubmann nach zwei Tagen Kommissionssitzung gegenüber der Tageszeitung «Der Bund». 

Die SPK-Nationalrat ist in den meisten Bereichen den Verschärfungen des Ständerats gefolgt. Lediglich in zwei Punkten distanzierte sie sich von der Variante des Ständerates: Die nationalrätliche Kommission hält an einer bedingungslosen Nothilfe fest und der Schutz vor Wegweisung soll nicht eine Existenzgefährdung voraussetzen, sondern eine konkrete Gefährdung (beispielsweise Folter oder Beschneidung) soll genügen. Zudem will die SPK, dass Asylsuchenden ohne Bleiberecht die Pflichtleistungen der Krankenversicherung nicht eingeschränkt werden dürfen. Wie Hubmann sagte, hat die SPK Bundesrat Christoph Blocher das Versprechen abgerungen, dass künftig auch die nichtstaatliche und frauenspezifische Verfolgung als Asylgrund anerkannt wird. Blocher werde dazu beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Erklärung abgeben.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist enttäuscht über die Entscheide und bedauert, dass «die Mehrheit der Kommissionsmitglieder kein Gehör für die Bedenken der Verletzung von Verfassung und Menschenrechten hatte.» Sie ruft zu Bildung einer breiten Koalition zur Rettung der humanitären Schweiz auf. Die Menschenrechte und die humanitäre Tradition der Schweiz dürften nicht leichtfertig aufgegeben werden.

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