08.08.2011
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) schätzt die Überstellungen nach Italien nach einer Abklärungsreise vor Ort als «höchst problematisch» ein. Italien hat für die hohe Zahl der Gesuchstellenden völlig ungenügende Aufnahmekapazitäten. Die SFH fordert die Schweizer Behörden deshalb auf, bei verletzlichen Asylsuchenden wie Familien mit minderjährigen Kindern und alleinstehenden Frauen von einer Rücküberstellung in unsichere und unwürdige Lebensbedingungen abzusehen.
Prekäre Zustände in Italien
Nachdem die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) bereits im November 2009 einen Bericht zu den «desolaten» Zuständen des italienischen Asylsystems verfasst hat (vergleiche dazu den Artikel vom 8. Dezember 2009 auf humanrights.ch), liegt nun auch ein ausführlicher Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zum selben Thema vor. Der Befund der beiden Berichte: Riesige Unterbringungsmängel führen dazu, dass Flüchtlinge und Asylsuchende zu grossen Teilen auf der Strasse leben. Die SFH weist darauf hin, dass durch die politischen Umwälzungen in Nordafrika seit Anfang Jahr nahezu 50’000 zusätzliche Flüchtlinge an den Küsten Italiens gestrandet seien.
Nach Angaben der SFH stehen landesweit etwas mehr als 5000 Unterkunftsplätze zehntausenden Asylsuchenden und Flüchtlingen gegenüber. Bis zur formellen Registrierung ihres Gesuches haben Asylbewerber in Italien ausserdem gar keinen Anspruch auf eine Unterbringung. Dies ist umso bedenklicher, weil die Wartezeiten für die Registrierungen immer länger werden. Die Delegation der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH und der norwegischen juristischen Hilfsorganisation Juss-Buss kam auf ihrer gemeinsamen Abklärungsreise im September 2010 zum Schluss, dass diese in grösseren Städten bis zu zwei Monate dauern kann.
Ohne Unterbringung könnten die Betroffenen ihre Grundbedürfnisse wie Nahrung oder persönliche Hygiene kaum abdecken. Wer schliesslich doch eine Unterbringung erhalte, werde spätestens nach sechs Monaten wieder ausgewiesen, verliere damit jegliche Unterstützung und stehe de facto erneut auf der Strasse. Die Annahme, dass die Flüchtlinge unter solch widerlichen Bedingungen eine Arbeit finden würden, ist nach Angaben der SFH völlig unrealistisch.
Forderungen der SFH
Als Folge dieser oft aussichtslosen Verhältnisse verlassen viele Asylsuchende Italien, nachdem sie dort ein Asylgesuch gestellt haben und reisen in andere europäische Staaten weiter – oft auch dann, wenn sie bereits eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben. Dies ist laut dem SFH-Bericht auf mangelnde Unterstützung und die fehlende Integrationshilfe in Italien zurückzuführen. Auf Basis dieses Situationsberichts stellt die SFH folgende Forderungen an die Schweiz:
- Solange es die Regel ist, dass Asylsuchende gezwungen sind, unter unmenschlichen Bedingungen auf der Strasse oder in besetzten Gebäuden zu leben, bis sie Zugang zum italienischen Aufnahmesystem erhalten, sollten Mitgliedstaaten vor der Überstellung der Betroffenen dafür sorgen, von den italienischen Behörden eine verbindliche Zusage zu erhalten, dass die Rückkehrenden ab ihrer Ankunft angemessen unterstützt werden.
- Die Behörden sollten bei verletzlichen Personen von einer Rücküberstellung in unsichere und unwürdige Lebensbedingungen absehen. Solange die entsendende Behörde nicht gewährleisten kann, dass den Bedürfnissen von verletzlichen Asylsuchenden, Familien mit minderjährigen Kindern und alleinstehenden Frauen in Italien genügend Rechnung getragen wird, sollten die Mitgliedstaaten von einer Rücküberstellung absehen.
- Asylsuchende, bei welchen prima facie die Flüchtlingseigenschaft oder ein subsidiäres Schutzbedürfnis als erstellt betrachtet werden kann, sollten überhaupt nicht rücküberstellt werden, da der Schutz, den sie in Italien nach Zuerkennung eines Status möglicherweise bekommen, nicht ausreicht für ein Leben in Würde.
- Solange die meisten Personen mit Flüchtlingsstatus oder einem anderen Schutzstatus nach einer bestimmten Zeit keine staatliche Unterstützung und Betreuung mehr erhalten und gezwungen sind, in besetzten Gebäuden oder auf der Strasse unter unmenschlichen Bedingungen zu leben, sollten die Mitgliedstaaten die Verantwortung für diese Gruppe übernehmen und davon absehen, sie in unsichere und unwürdige Bedingungen zurückzuschicken.
- Dublin-Mitgliedstaaten sollten die Harmonisierung angemessener Standards für den Flüchtlingsschutz im ganzen Dublin-Raum aktiver fördern. Die aktuelle Situation ist keineswegs zufriedenstellend und führt zu Sekundärmigration von Personen mit einem Schutzstatus.
- Der Entscheid, von einer Überstellung in einen Mitgliedstaat wie Italien abzusehen, ist auch ein Zeichen von Solidarität und ein Bekenntnis zur Lastenteilung mit Mitgliedstaaten, die aus geografischen Gründen besonders belastet sind. Gleichzeitig ist Italien verpflichtet, das Asylwesen mit genügenden Mitteln auszustatten, um so langfristig nachhaltige Verbesserungen zu erreichen.
Dokumentation
- Asylverfahren und Aufnahmebedingungen in Italien
Bericht über die Situation von Asylsuchenden, Flüchtlingen und subsidiär oder humanitär aufgenommenen Personen, mit speziellem Fokus auf Dublin-Rückkehrende, Bericht von SFH (Schweiz) und Juss-Buss (Norwegen) (pdf, 49 S.) - Zurückhaltung bei Rückführungen nach Italien
Medienmitteilung der SFH vom 18. Juli 2011 (pdf, 2 S.)