27.10.2010
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fordert die Migrationsbehörden der Schweiz erneut auf, keine Rückführungen nach Griechenland mehr vorzunehmen. Zuvor hatte der UNO-Sonderberichterstatter gegen Folter, Manfred Nowak, in einer Medienmitteilung alle europäischen Staaten aufgefordert, alle Überstellungen nach Griechenland im Rahmen des Dublin-Verfahrens sofort zu stoppen. Nowak hatte vom 10. bis 20. Oktober 2010 Griechenland besucht und mit zuständigen Behördenmitgliedern, Verantwortlichen und Flüchtlingen gesprochen. Bereits vor einem Monat hatte der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, die europäischen Staaten aufgefordert, die Dublin-Verordnung zu überarbeiten. Nowak besteht nach seinem Besuch in Griechenland ebenfalls darauf.
Aus der Medienmitteilung der SFH:
«Derzeit prüfen sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Frage der Zulässigkeit der Überstellung von Asylsuchenden nach Griechenland. Der EGMR hat die Regierungen mehrerer europäischer Staaten aufgefordert, bis zu seinem Entscheid im Fall MSS gegen Belgien und Griechenland sämtliche Überstellungen von Personen auszusetzen, die eine Verletzung ihrer Rechte gemäss EMRK durch Griechenland geltend machen. Verschiedene Staaten – Grossbritannien, Norwegen und Belgien – sehen derzeit von Überstellungen nach Griechenland ab und beurteilen diese Asylverfahren stattdessen im Inland.
Schweiz soll europäischer Praxis folgen
Anders die Schweiz: Das BFM überstellt nach wie vor Asylsuchende nach Griechenland. Ausnahmen gelten für «besonders verletzliche Personen» wie unbegleitete Minderjährige, Familien mit minderjährigen Kindern, betagte oder kranke Menschen. Die SFH fordert das BFM jedoch dringend auf, gar keine Asylsuchenden mehr nach Griechenland zu überstellen, bis die Rechtmässigkeit dieser Überstellungen auf internationaler Ebene geklärt ist.»
Dokumentation
- Keine Dublin-Rückführungen nach Griechenland
Medienmitteilung der SFH, 26. Oktober 2010 (online nicht mehr verfügbar) - Greece: detention facilities in crisis, warns UN expert on torture
Medienmitteilung des UNO-Sonderberichterstatter für Folter vom 20. Oktober 2010 - UN Special Rapporteur on Torture presents preliminary findings on his Mission to Greece
Erster Bericht des UNO-Sonderberichterstatters für Folter vom 20. Oktober 2010 (englisch, pdf 8 S.) - Dublin-Verordnung untergräbt Flüchtlingsrechte
Menschenrechtskommentar vom 22. September 2010 vom Menschenrechtskommissar des Europarates
Verzweifelte Lage bereits 2009
Asylsuchende sollen nicht mehr nach Griechenland zurück geführt werden. Dies hatte die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) bereits am 10. November 2009 gemeinsam mit Flüchtlingshilfswerken aus ganz Europa gefordert. Hintergrund sind die dortigen unmenschlichen Zustände für Asylsuchende. Die Schweiz ist aufgrund der Dublin-Verordnung verpflichtet, Asylsuchende zurück zu führen in denjenigen europäischen Staat, in welchem ein Asylsuchender erstmals aktenkundig wurde. Solche Rückführungen nimmt das Bundesamt für Migration vor, obwohl verschiedene Organisationen, darunter auch das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR), die Zustände in Griechenland kritisiert haben.
Zurückgeschickte Asylsuchende befänden sich in Griechenland in einer verzweifelten Lage, schreibt die Flüchtlingshilfe. Die Chance auf angemessenen Schutz sei praktisch inexistent. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe schreibt in ihrer Medienmitteilung vom 10. November 2009 weiter: «Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH fordert das Bundesamt für Migration (BFM) sowie das Bundesverwaltungsgericht dazu auf, die schockierenden Zustände in Griechenland endlich anzuerkennen und keine Asylsuchenden mehr dorthin zurückzuschicken. Obwohl Griechenland trotz wiederholter Kritik – auch seitens des UNHCR – klar europäisches Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention verletzt, führen viele europäische Staaten nach wie vor Asylsuchende dorthin zurück. So auch die Schweiz, wenn gemäss Dublin-Verordnung Griechenland für die Gesuchsprüfung zuständig ist. Ausgenommen werden lediglich verletzliche Personen wie betagte und kranke Menschen, unbegleitete Minderjährige und Familien mit minderjährigen Kindern.»
Im Dezember 2009 hat das UNHCR im übrigen einen Bericht veröffentlicht, welcher auf die menschenunwürdigen Zustände in Griechenland näher eingeht. Der Bericht hält klar fest, dass Griechenland internationales und EU-Recht verletzt. Die Organisation empfiehlt deshalb allen Regierungen, keine Asylsuchenden mehr nach Griechenland zurück zu schicken. An die Adresse der Dublin-Staaten schreibt das UNHCR, solange Griechenland internationales und EU-Recht verletze, könne die Organisation die Anwendung von Dublin-II-Vereinbarungen nicht mehr befürworten.
Dokumentation
- Rückführungen nach Griechenland sofort stoppen
Medienmitteilung der SFH vom 10. November 2009 (online nicht mehr verfügbar) - UNHCR - Observations on Greece as a country of asylum
Zusammenfassende Lagebeurteilung des UNHCR auf Englisch (pdf, 23 S.) - Griechenland: Unwürdige Zustände in Internierungscamp
Medienmitteilung vom UNHCR, 28. Oktober 2009 (online nicht mehr verfügbar) - Keine Dublin-Überstellungen bei drohender unmenschlicher Behandlung
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 01. Februar 2012
Weiterführende Informationen
- Drittstaatenregelung nicht EMRK konform – Deutsche Studie betrifft auch die Schweiz
Nachricht auf humanrights.ch vom August 2009