18.02.2009
Die von Alberto Achermann und Jörg Künzli erarbeitete Studie analysiert die aktuelle schweizerische Rechtslage in Bezug auf die fremdsprachigen Einwanderer/innen. Die Autoren gehen zum einen auf die rechtliche Situation des Umgangs von Behörden mit Menschen ein, die keine der schweizerischen Amtssprachen beherrschen, zum anderen weisen sie auf mögliche Schranken und Hindernisse hin, mit denen sich fremdsprachige Einwanderer/innen konfrontiert sehen.
Wurde bisher die Sprache nur im Kontext der Integrationsfähigkeit der entsprechenden Personen behandelt, müssen nach Ansicht der Autoren in Zukunft vermehrt auch Fragen zur Chancengleichheit gestellt und menschenrechtliche Aspekte miteinbezogen werden.
Kontakt mit Ämtern
Die in der Schweiz garantierte Sprachenfreiheit lässt allen Menschen die Freiheit, in der Öffentlichkeit und im Privaten in einer Sprache ihrer Wahl zu kommunizieren. Im Kontakt mit Ämtern wird dieses Recht allerdings eingeschränkt, da Amtspersonen im Umgang mit Klienten/-innen nur verpflichtet sind, eine schweizerische Amtssprache zu benützen. So halten die Autoren in ihrer Studie fest, dass es in der Schweiz kein Recht auf Übersetzung für Kontakte mit Ämtern gibt. Es hängt also jeweils von der Kulanz der einzelnen Angestellten ab, ob sie eine den Klienten/-innen verständliche Sprache benützen oder nicht.
Sonderfall Gesundheitswesen
Anders stellt sich die Situation im Gesundheitswesen dar. Hier gilt das Prinzip des diskriminierungsfreien Zugangs zu den Dienstleistungen der Gesundheitseinrichtung. Dieses Prinzip kann nicht gewährleistet werden, wenn Personen nicht in ihrer Muttersprache angesprochen und über medizinische Eingriffe aufgeklärt werden. Daher muss ein Spital auf Übersetzungsdienste zurückgreifen können. Die Autoren halten fest, dass es in der Schweiz immer Personen geben wird, die keiner der Amtssprachen wirklich mächtig sind. Aus diesem Grund empfehlen sie, dass der Staat im Gesundheitsbereich Übersetzungsdienstleistungen anbieten oder finanzieren sollte. Nur so werden die Grundrechte dieser Personen respektiert.
Englisch als fünfte Amtssprache?
Eine weitere Empfehlung ist die Ausweitung der Amtssprachen auf eine fünfte, nämlich Englisch. Damit würde ihrer Meinung nach nur ein Gesetz an schon bestehende Verhältnisse angepasst. Weiter sei zu beachten, dass viele Einwanderer/innen faktisch aus amtlichen Positionen ausgeschlossen seien, weil sie die geforderten Sprachkenntnisse von mehreren Amtssprachen nicht nachweisen können. Hier sollte das Augenmerk darauf gelegt werden, andere Fähigkeiten höher zu bewerten, um eine Chancengleichheit zu gewähren.
Kritisch wurde der Punkt der Einführung des Englischen als fünfte Amtssprache in der Presse aufgenommen. Insbesondere in der französischsprachigen Schweiz sieht man darin eine weitere Gefährdung des Französischen als Amtssprache.
- Schlussbericht: Zum Umgang mit den neuen Sprachminderheiten
Dr. iur. Alberto Achermann, Prof. Dr. iur. Jörg Künzli (pdf, 20 S.) - Wird Englisch bald zur Amtssprache?
Swissinfo, 23. Februar 2009 - Die Sprachenpolitik im Einwanderungsland Schweiz
Pressemitteilung Informationsdienst Wissenschaft, 17. Februar 2009 - Pflichten und Rechte von Fremdsprachigen
NZZ, 18. Februar 2009 (pdf, 3 S.)