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Schweiz gewährt zwei Uiguren aus Guantanamo humanitäre Aufnahme

04.02.2010

Trotz dem Druck Pekings wird die Schweiz zwei Uiguren, welche seit sechs Jahren unschuldig in Guantanamo gefangen sind, aufnehmen. Dies hat der Bundesrat am 3. Februar 2010 entschieden. Die Regierung des Kantons Jura hatte tagszuvor definitiv bestätigt, dass sie den Brüdern den Aufenthalt genehmigen will. Damit hat die Schweiz insgesamt drei ehemalige, unschuldige Häftlinge von Guantanamo übernommen. Ein Usbeke war bereits im Januar 2010 in Genf angekommen.
Eveline Widmer-Schlumpf betrachtet das Dossier Guantanamo für die Schweiz nun als abgeschlossen. Die Schweiz werde keine weiteren Guantánamo-Häftlinge aus humanitären Gründen mehr aufnehmen. Der Rekurs von drei weiteren Guanantamo-Insassen, welche in der Schweiz um Asyl ersucht haben, ist allerdings noch beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

    Die Vorgeschichte

    Für die humanitäre Aufnahme der zwei uigurischen Brüder hatten sich in der Schweiz Amnesty International und die Gesellschaft für bedrohte Völker stark gemacht. Sie erinnerten in Medienmitteilungen die Schweizer Regierung an ihre humanitäre Tradition und forderten namentlich, dass die wirtschaftliche Beziehung zu China auf keinen Fall Vorrang vor den Menschenrechten haben dürfe.

    Die Schweiz wird damit drei Insassen von Guantanamo übernehmen, welche dort ohne Haftgrund festgehalten werden. Genf hatte im Dezember 2009 als erster Kanton seine Bereitschaft für eine Aufnahme erklärt und einen freigelassenen Häftling aus Usbekistan aufgenommen. Justizministerin Evelyn Widmer-Schlumpf sagte damals, dass die Schweiz zwei weitere Personen, die beiden Uiguren, ebenfalls aufnehmen könnte, falls sich ein Kanton für deren Aufnahme entscheide. Bereitschaft dazu signalisierte kurz darauf der Kanton Jura. Eine Schweizer Delegation hatte im Sommer 2009 Guantanamo besucht und die Dossier der drei unschuldigen Häftlinge geprüft. Sie entschied damals, dass sowohl der Usbeke wie die beiden Uiguren alle Kriterien für eine humanitäre Aufnahme erfüllten.

    Im Falle der humanitären Aufnahme der beiden Uiguren intervenierte in Bern die chinesische Botschaft. Die Uiguren sind chinesische Staatsbürger und China betrachtet sie als Terroristen. Kurz darauf befand am 12. Januar 2010 die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-NR), das Sicherheitsrisiko zur Aufnahme der beiden chinesischen Staatsbürger sei zu gross. Mit 15 zu 10 Stimmen empfahl die Kommission dem Bundesrat generell, keine Gefangenen aus Guantanamo aufzunehmen. Mitglieder der SIK führten dafür neben Sicherheitsbedenken (unter Hinweis auf den Attentatsversuch eines Nigerianers Ende Dezember) auch wirtschaftliche Gründe auf. Sie fürchten, dass die Beziehungen der Schweiz zu China auf diplomatisdcher und wirtschaftlicher Ebene durch die Aufnahme getrübt werden könnte. Die Politiker/innen fürchten insbesondere, dass das Freihandelsabkommen mit China, welches derzeit vom Volkswirtschaftsdepartement erarbeitet wird, in Gefahr ist. Offenbar fanden einige Kommissionsmitglieder zudem, die USA müsse dieses Problem selber lösen.

    Appell an die Kantone vorerst fast wirkungslos

    Im Januar 2009 hatte der Bundesrat die Bereitschaft signalisiert, Guantanamo-Häftlinge unter gewissen Bedingungen aufnehmen zu wollen. Humanrights.ch / MERS, Solidarité sans frontières und der Schweizerische Friedensrat richteten daraufhin einen Appell an alle Kantone, die Bemühungen des Bundesrats mitzutragen und allfällige Häftlinge aufzunehmen. 

    Genf hatte sich als erster Kanton dazu bereiterklärt, einen Häftling aus dem Guantanamo-Gefängnis aufzunehmen. Die Haltung des Kantons begründete Staatsrat Laurent Moutinot mit dem Ruf Genfs, eine humanitäre Stadt zu sein.

    Auch aus anderen Kantonen kamen positive Signale, die jedoch häufig nicht durch alle Instanzen getragen wurden. So sprach sich der Thurgauer Justizdirektor Claudius Graf-Schelling (SP) für die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen im Kanton aus, sobald die Sicherheits- und Rechtsfragen geklärt sind. Damit stellte er sich allerdings gegen die St.Galler Justizdirektorin und Vizepräsidentin der Justizdirektorenkonferenz, Karin Keller-Sutter, die die offene Haltung des Bundesrats in dieser Frage kritisierte und voraussagte, dass sich kaum aufnahmewillige Kantone finden lassen werden.

    Aus dem Kanton Fribourg kamen ebenfalls positive Signale: Der Freiburger SP-Staatsrat Erwin Jutztet ist der Auffassung, der Kanton Freiburg könnte ein oder zwei Guantanamohäftlinge aufnehmen. Allerdings steht er damit in seiner Regierung allein da.

    In Zürich wurde von der SVP und EDU ein Postulat verfasst, das eine Intervention auf Bundesebene in dieser Sache fordert. Dieses Postulat wurde am 2. März mit einer deutlichen Mehrheit des kantonalen Parlaments abgelehnt. Allerdings hat die Ablehnung formelle eher als sachliche Gründe: es sei Sache der Bundesbehörden, über dieses Thema zu befinden.

      Ehemalige Häftlinge kein Sicherheitsrisiko

      Dick Marty, der Schweizer Europaratsabgeordnete, sieht kein Sicherheitsrisiko und damit kein Hindernis für die Aufnahme von ehemaligen Häftlingen aus Guantanamo. «Nehmen wir an, ich wäre einmal infolge einer Verwechslung oder einer Fehldiagnose in einer psychiatrischen Anstalt gelandet», sagte Marty. «Und plötzlich sagen die Ärzte, dieser Mann gehöre nicht hierher, man müsse ihn entlassen. Dann sagen alle, ich sei verrückt und krank, weil ich in der Psychiatrie war.» Solche Reaktionen in einem Rechtsstaat seien «unerhört», sagte Marty gegenüber swissinfo.

      Die EU hat bereits angekündigt, Guantanamo-Insassen aufzunehmen, die nach der Schliessung des Lagers weder in den USA bleiben könnten, noch in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden können. 

      Guantanamo-Häftlinge erhalten kein Asyl in der Schweiz

      (Artikel aus dem Jahr 2008)

      Im Gefangenenlager Guantanamo stecken rund fünfzig Männer fest, gegen die keine Anklage vorliegt. Sie können nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, weil sie dort nicht sicher wären. Die Suche nach aufnahmewilligen Drittstaaten war bis anhin erfolgslos. Leider wehrt sich auch die Schweiz bis jetzt dagegen, Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat am 10. November 2008 die Asylgesuche von drei Häftlingen abgelehnt. Gegen den Entscheid regt sich Widerstand.

      «Entscheid aufgrund problematischer Informationen»

      Die Betroffenen seien nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen, weil die USA keine Abschiebung der Gefangenen plane, begründete das BFM den Entscheid gemäss Informationen der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI). Diese Argumentation sei nicht mehr stichhaltig, halten nun aber die Anwälte/-innen der Häftlinge während einer Veranstaltung von AI fest (siehe weiter unten). Die negativen Entscheide des BFM werden deshalb angefochten, wie der Schweizer Anwalt der Asylbewerber, Humanrights.ch/MERS-Vorstandsmitglied Dominik Heinzer am 20. November 2008 bekannt gab. Er bemängelt zudem, dass sich das BFM bei der Ablehnung der Asylgesuche vollumfänglich auf zweifelhafte und rechtsstaatlich problematische Informationen der US-Militärbehörden und der Herkunftsländer gestützt habe.

      USA: Ausliefern trotz Foltergefahr

      Bekannt gemacht hatte AI die negativen Asylentscheide des BFM am 13. November 2008. Die Menschenrechtsorganisation unterstützt das Vorgehen Heinzers. Sie forderte vom Bundesrat, eine humanitäre Aufnahme zu ermöglichen und damit einen wichtigen Beitrag zur Schliessung des Gefangenenlagers auf Guantanamo zu leisten. Bei den Asylsuchenden handelt es sich um je einen lybischen, algerischen und chinesischen Staatsangehörigen. An einer Medienkonferenz von AI erklärten US-Anwälte von Guantanamo-Häftlingen, die USA wollten den libyschen Asylbewerber trotz Foltergefahr zum dritten Mal und gegen den Willen des Betroffenen in sein Heimatland zurückschaffen. Sein Überleben hänge von einem sicheren Drittland wie der Schweiz ab.

      Politischer Widerstand

      Unterdessen fordern 19 National- und Ständeräte/-innen den Bundesrat in einem gemeinsamen öffentlichen Brief auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, um diesen drei zu Unrecht festgehaltenen Personen die Aufnahme in der Schweiz zu ermöglichen und so ihrem Leid ein Ende zu setzen.