17.12.2008
Am 1. Januar 2008 ist die Ausdehnung des Sozialhilfestopps im neuen Asylgesetz in Kraft getreten. Damit werden nicht nur Personen mit Nichteintretensentscheid (NEE) von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Auch Asylsuchende, deren Gesuch die Migrationsbehörde erst nach Jahren abgewiesen hat, sind von der restriktiven Regelung betroffen. Sie können gemäss Bundesverfassung Art. 12 Nothilfe beim zuständigen Kanton beantragen. Ein neuer Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) schildert, wie unterschiedlich die Kantone den Sozialhilfestopp handhaben.
Verletzung von grundlegenden Rechten
Besonders problematisch sei der Zustand im Kanton Tessin, schreibt die SFH in einer Medienmitteilung vom 16. Dezember 2008. Dort bekämen Personen, die nicht als besonders verletzlich eingestuft werden, keine Nothilfe. Dies untergräbt die in der Bundesverfassung festgeschriebenen Rechte. Der Bericht führt aus, es würden Hinweise bestehen, dass im Tessin sogar kranke Personen (welche als besonders verletzlich gelten) keine Nothilfe bekämen. Auch bezüglich der ausbezahlten Geldbeträge herrscht grosse Diskrepanz zwischen den Kantonen. Die nothilfebeziehenden Asylsuchenden müssten in vielen Kantonen mit weniger als acht Franken am Tag für Essen und Hygiene auskommen, teilt die SFH mit. Weiter würden einige Kantone die Notunterkünfte tagsüber sogar im Winter schliessen. Damit stellen sie die Bewohner/innen auch bei eisigen Temperaturen auf die Strasse. Es komme auch vor, dass Personen von der Asylfürsorge ausgeschlossen werden, obwohl ihr Gesuch erneut geprüft wird und sie deshalb legal anwesend sind.
Nothilfe per Gutschein ausbezahlt
Ein grosser Teil von abgewiesenen Asylsuchenden nimmt das Recht auf Nothilfe gar nicht in Anspruch. Der Grund dafür sieht die SFH darin, dass viele Betroffene befürchten, sofort festgenommen und/oder ausgeschafft zu werden. Einige von ihnen verzichten deshalb freiwillig auf diese Möglichkeit und tauchen unter. Entscheiden sie sich dennoch dafür, müssen sie sich oftmals jede Woche von Neuem persönlich bei den Behörden melden. Dabei werden sie zum Teil jedes Mal einer anderen Notunterkunft zugewiesen. In bestimmten Kantonen wird die obligatorische Nothilfe in Form von Migros- (z.B. Zürich) oder Coop-Gutscheinen ausbezahlt. Damit können sich die Betroffenen beispielsweise keine Tickets für den öffentlichen Verkehr kaufen. In einigen Orten haben sich deshalb Solidaritätsnetzwerke gebildet, welche die Gutscheine gegen Bargeld tauschen.
Kinder trifft es besonders hart
Die Regelungen zielen darauf ab, die abgewiesenen Asylsuchenden durch die widrigen Umstände zu zermürben und sie so zur Ausreise zu zwingen. Gerade für Familien sind die neu eingeführten Massnahmen besonders hart. Sie «wurden konzipiert für allein stehende junge und gesunde Männer», hat das Luzerner Asylnetz in einer Pressemitteilung vom 2. Dezember 2008 festgehalten. Für Kinder seien sie hingegen gänzlich ungeeignet. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, der besonderen Situation von Familien mit Kindern - und verletzlichen Personen im Allgemeinen - Rechnung zu tragen. Dies werde aber nicht überall auch umgesetzt, zeigt der SFH-Bericht. In der Mehrheit der Kantone werden Kinder mit ihren Familien in Notunterkünfte eingewiesen. Der Kanton Bern verbiete ihnen sogar, die Schule zu besuchen.
Ein Beispiel aus dem Kanton Luzern zeigt die kinderfeindlichen Zustände im Sozialhilfestopp besonders deutlich. Dort leben zwei algerische Familien mit kleinen sowie schulpflichtigen Kindern in Notunterkünften. Die jüngsten Kinder kamen in der Schweiz zur Welt. Wie das Luzerner Asylnetz berichtet, droht das Kantonale Amt für Migration einer der beiden Familien damit, Vater oder Mutter noch vor Weihnachten zu verhaften, wenn sie nicht sofort an der Vorbereitung zur Ausreise mithelfen. Für die Kinder ist diese ungewisse Situation speziell schwierig und verursacht Ängste. Sie sprechen Schweizerdeutsch und gehen in die Schule – wie ganz normale Kinder dies tun. Das Leben im Herkunftsland ist ihnen hingegen weitgehend fremd. Das Asylnetz verlangt von den Verantwortlichen, dass sie eine gerechte Lösung für diese Familien finden. «Denn juristisch Recht haben, darf nicht zu menschlichem Unrecht führen», betont der gemeinnützige Verein. Die SFH fordert denn auch, dass die Kantone die Möglichkeit, Asylsuchende von der Sozialhilfe auszuschliessen, zurückhaltend anwenden sollen.
- Willkür in der Nothilfe
Medienmitteilung der SFH vom 16. Dezember 2008 (online nicht mehr verfügbar) - Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende - Überblick zur Ausdehnung des Sozialhilfestopps
Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) vom 15. Dezember 2008 (online nicht mehr verfügbar) - Ein Jahr Nothilfe
Pressemitteilung des Luzerner Asylnetzes vom 2. Dezember 2008 (pdf, 1 S.) - Sozialhilfestopp/ Nothilfe
Themendossier der Schweizerischen Flüchtlingshilfe mit vielen Infos und Links - Solidarische Asylpolitik: MIGROS Gutscheine kaufen!
News auf grundrechte.ch vom 12. November 2008 - «Kantone müssen Spielraum nutzen»
Swissinfo vom 17. Dez. 2008
Weiterführende Informationen
- Nichteintretensentscheide NEE / Recht auf Nothilfe
Gesammelte Nachrichten auf humanrights.ch - Solidaritätsnetz Ostschweiz
Website mit vielen Informationen und Links zum Thema Nothilfe und anderen Themen im Asylbereich - Anspruch nur auf medizinische Nothilfe
Mitteilung der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht