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Partnerschaftsgesetz seit 1. Januar 2007 in Kraft

13.02.2007

Das neue Partnerschaftsgesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft offiziell eintragen lassen. Dies hat zur Folge, dass sie im Sozialversicherungsrecht, in Erbschafts- und Steuerfragen Ehepaaren nahezu gleichgestellt werden. Ausserdem berechtigt das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ausländische Partner/innen zur Aufenthaltsbewilligung.

Eintragungen boomen in Zürich

Im Januar 2007 haben sich im Kanton Zürich 184 homosexuelle Paare nach dem neuen eidgenössischen Partnerschaftsgesetz registrieren lassen. Dabei war der Grossteil der Paare (160) männlich. Im Kanton Zürich ist es bereits seit 1. Juli 2003 möglich, homosexuelle Partnerschaften eintragen zu lassen. Die Eintragung nach kantonalem Recht wird nun durch das Bundesrecht abgelöst.

Angenommen in 2005 

Am 5. Juni 2005 hatte das Schweizer Stimmvolk das Partnerschaftsgesetz mit 58 Prozent der Stimmen angenommen. Man schätze sich glücklich, dass die Schweizer Bevölkerung sich so klar und eindeutig für mehr Anerkennung und Wertschätzung von lesbischen und schwulen Menschen und ihren Wünschen bekannt habe. Dies schrieb das Abstimmungskomitee «Ja zum Partnerschaftsgesetz» als Reaktion. Zehn Jahre nach der Lancierung der Petition «Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Liebe» hatten Betroffene und ihre Interessenorganisationen ihr Ziel weitgehend erreicht. Einziger Wermutstropfen bleibt, dass das Gesetz es den gleichgeschlechtlichen Paaren nicht ermöglicht, Kinder zu adoptieren und ihnen Elternrechte weitgehend verwehrt. Trotzdem haben zahlreiche Lesben und Schwule eigene Kinder, für die sie auch gemeinsam mit ihrem gleichgeschlechtlichen Partner sorgen, wie der Tages-Anzeiger berichtet.

Das Gesetz stelle eine zentrale Massnahme zum Schutz und gegen die Diskriminierung der betroffenen Menschen dar und trage zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen bei, schrieb Amnesty International Schweiz in einem Communiqué während dem Abstimmungskampf. Ähnliche Argumente für ein Ja zu diesem Gesetz formulierte im übrigen auch der Evangelische Kirchenbund.

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