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Klage von Homosexuellen gegen Schmähschrift abgewiesen

25.11.2010

Das Bundesgericht hat eine Klage von rund 40 Mitgliedern von Schwulen- und Lesbenorganisationen gegen eine Schmähschrift der Jungen SVP Wallis abgewiesen. Das Walliser Kantonsgericht hatte bereits zuvor den Vorwurf der Ehrverletzung als nicht gegeben angesehen.

Das Bundesgericht wolle Homosexuelle nicht schützen und bestätige mit diesem Urteil einen klar diskriminierenden Entscheid, sagte Jean-Paul Guisan, Sekretär von Pink Cross Romand in einer ersten Reaktion gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die Schwulenorganisation könnte in Strassburg vor dem Menschenrechtshof rekurrieren.

Die Junge SVP Wallis hatte im Sommer 2009 Homosexualität in einer Medienmitteilung als «abnormales Verhalten» bezeichnet. Homosexualität richte sich «gegen die Familie, den Ort des Fortbestandes des menschlichen Geschlechts und also auch das Überleben einer Nation», hiess es in dem Text.

Schwulen- und Lesbenorganisationen reichten in der Folge Klage ein, blitzten aber sowohl vor dem Gericht erster Instanz wie auch vor dem Walliser Kantonsgericht ab. Die von der Jungen SVP verschickte Mitteilung verstosse nicht gegen das Strafrecht. Den Vorwurf der Beschimpfung sah das Kantonsgericht nicht gegeben.

Die strittigen Äusserungen zielten ohne nähere Angaben von Zeit, Ort oder anderen Umständen ganz allgemein auf alle Homosexuelle. Dies erlaube es deshalb nicht, die Beschwerdeführer persönlich zu identifizieren.

Antirassismusnorm nicht anwendbar

Gemäss Bundesgericht kann eine Ehrverletzung aber nur dann vorliegen, wenn die angegriffene Personengruppe genau bestimmt und relativ klein sei. Vergeblich hatten die Rekurrenten geltend zu machen versucht, dass die Antirassismusnorm auch Gruppen vor jeglicher Diskriminierung einschliesse.

Die Bundesrichter lehnten dieses Argument ab. Die Antirassismusnorm richte sich gegen die Unterscheidung oder den Ausschluss aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft aber nicht gegen Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung.

Die Richter erinnern in ihrem Entscheid daran, dass der Nationalrat eine Motion abgelehnt hat, die dazu einlud, das Strafgesetzbuch anzupassen und diese Gesetzeslücke zu schliessen. Der Gesetzgeber habe nicht die Absicht, die Reichtweite der Antirassismusnorm auszudehnen, hält das Gericht fest.

Die Junge SVP Wallis bezeichnete das Urteil als «definitiven Sieg der Meinungsäusserungsfreiheit». «Nachdem nun die höchste juristische Instanz des Landes sich geäussert habe, könne man sagen dass Äusserungen über Homosexualität oder Homosexuelle im allgemeinen, die Ehre von bestimmten Personen nicht beeinträchtigen», ist die Junge SVP Wallis der Ansicht.

Quelle: sda