humanrights.ch Logo Icon

Klare Regelung für Sterbehilfe bei nicht todkranken Personen gefordert

13.06.2013

 

Der Umstand, dass in der Schweiz eine klare Regelung für die Beihilfe zum Suizid von Personen ohne tödliche Krankheit fehlt, verletzt Art. 8 EMRK. Das hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil Gross gegen die Schweiz vom 14. Mai 2013 fest. Die Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW), auf welche sich das Bundesgericht regelmässig bezieht, regeln nur die Voraussetzungen zur Beihilfe zum Suizid von todkranken Patientinnen und Patienten am Lebensende, nicht aber den Fall von gesunden Personen, welche sich das Leben nehmen wollen. Für die Schweiz erhöht sich damit der Druck, die Regelung der Sterbehilfe trotz verschiedener erfolgloser Vorstösse erneut an die Hand zu nehmen.