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Koordinationsstelle als Schlüssel für die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz?

17.07.2018

 

Seit vielen Jahren fordern die Kantone, Menschenrechtsorganisationen und internationale Menschenrechtsorgane eine bessere Koordination in der Erstellung der Staatenberichte zu den Menschenrechtsabkommen und in der Umsetzung der Empfehlungen seitens der interationalen Menschenrechtsorgane. Auf Bundesebene gab es vor einigen Jahren ein konkretes Projekt, eine solche Koordinationsstelle beim Bundesamt für Justiz anzusiedeln. Doch das spruchreife Projekt wurde von der Vorsteherin des EJPD und dem Vorsteher des EDA im 2015 zurückgezogen wegen der Befürchtung, im Bundesrat nicht die nötige Mehrheit zu finden. Ob dabei tatsächlich finanzpolitische Motive – es handelte sich nur um eine einzige Stelle – ausschlaggebend waren, wissen wir nicht.

Anstelle der geplanten Koordinationsstelle wurde eine «Koordination light» proklamiert. Diese besteht darin, dass die bestehende «Interdepartementale Kerngruppe internationale Menschenrechtspolitik» nun auch regelmässig Koordinationsfragen im Zusammenhang mit den internationalen Menschenrechtsabkommen behandeln soll, unterstützt vom Fachbereich Internationaler Menschenrechtsschutz des Bundesamts für Justiz, welchem die «Koordination light» zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben aufgebürdet wurde.

Vor diesem Hintergrund ist die Masterarbeit von Martina Beeler von Interesse, welche die Koordinationsfrage am Beispiel der Kinderrechtskonvention behandelt, und zwar auf der konkreten Grundlage von Experteninterviews mit den Zuständigen des Bundes (BSV), der Kantone (SODK) und der NGOs (Netzwerk Kinderrechte Schweiz).

Die Empfehlung des Kinderrechtsausschusses

Anlässlich des letzten Schweizer Staatenberichtsverfahrens zur Kinderrechtskonvention äusserte der Kinderrechtsausschuss in seinen Concluding Observations von 2015 seine Besorgnis «über das Fehlen einer übergeordneten Koordination», welche zu «wesentlichen kantonalen Unterschieden in der Umsetzung der Konvention führen könnte». Er sah dabei insbesondere das Ziel der landesweit gleichen Schutzgarantien gefährdet. Zur Behebung dieses Defizits empfahl der Ausschuss die Schaffung einer Koordinationsstelle auf Bundesebene. «Diese soll sowohl über die nötigen Fähigkeiten und Befugnisse als auch über die personellen, technischen und finanziellen Ressourcen verfügen, um wirksam Aktivitäten im Bereich der Kinderrechte auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu koordinieren und dadurch landesweit dieselben Schutzgarantien zu erreichen.» (Empfehlung Nr. 13).

Schaffung einer Koordinationsstelle

Die Interviewpartner/innen von Martina Beeler präzisieren diesen Befund des Kinderrechtsausschusses: Eigentlich seien die Vernetzung und Koordination zwischen den zuständigen Stellen relativ gut. Das Problem seien vielmehr die fehlenden Ressourcen und der fehlende politische Wille, eine umfassende Kinderrechtspolitik zu betreiben.

Bund (BSV), Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und Netzwerk Kinderrechte sind sich einig, dass in ihren Stellen ein Koordinationsauftrag bereits klar verankert ist. Hinsichtlich der geforderten übergeordneten Koordinationsstelle gehen die Meinungen etwas auseinander: Während das BSV auf die eingangs erwähnte «Koordination light» verweist, ist für das Netzwerk Kinderrechte eine übergeordnete Koordinationsstelle zentral. Diese müsste für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz die Verantwortung tragen. Die SODK ihrerseits bevorzugt eine Koordinationsstelle des Bundes, welche für alle Menschenrechtsverträge – u.a. auch die Kinderrechtskonvention – zuständig wäre.

Alle Befragten sind sich einig, dass eine allfällige Koordinationsstelle – egal ob nur für Kinderrechte oder alle Menschenrechtsverträge – auf Bundesstufe anzusiedeln ist. So sollen bestehende Strukturen genutzt und ausgebaut werden. Die sich daraus ergebende Nähe zur nationalen Politik wird als hilfreich wahrgenommen.

Kommentar

Zwar hat Martina Beeler ihre Diplomarbeit auf die Koordinationsfrage fokussiert, doch nicht mit einem Tunnelblick. Sie berücksichtigt immer wieder den grösseren kinderrechtspolitischen Kontext. Dies zeigt sich sehr schön bei den zehn Empfehlungen am Schluss der Arbeit, welche die Koordinationsfrage in den Zusammenhang von weiteren Forderungen stellt, die von den befragten Fachpersonen aufgeworfen worden sind. Dennoch bleibt die Frage nach dem übergeordneten Koordinationsmechanismus zentral. Wer sich dafür interessiert, sollte diese Arbeit unbedingt lesen.

Dokumentation