03.11.2011
Das Bundesgericht gibt in einem Ausweisungsfall (BGE 137 I 247) vom 19. Mai 2011) dem Interesse des Kindes den Vorrang und befürwortet damit den «umgekehrten Familiennachzug». Eine sorgeberechtigte Mutter, die ausgewiesen werden sollte, kann nun in der Schweiz bleiben, weil ihr Kind einen Schweizer Pass hat. Gemäss der Interessensabwägung der Lausanner Richter/innen muss in Übereinstimmung mit der UNO-Kinderrechtskonvention das Interesse des Kindes am Verbleib des Elternteils in der Schweiz vorrangig betrachtet werden. Das öffentliche Interesse an der Ausweisung des ausländischen Elternteils kann gemäss dem Bundesgericht nur überwiegen, falls zusätzliche besondere Gründe die daraus resultierende Beeinträchtigung des Kindeswohls rechtfertigen.
- BGE 137 I 247
auf bger.ch - «Umgekehrter Familiennachzug» statt Ausweisung der Mutter eines Schweizer Kindes
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 26. Oktober 2011