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Stimmberechtigte lehnen Waffeninitiative ab – trotz gewichtiger Menschenrechtsargumente

13.02.2011

Am 13. Februar 2011 haben die Stimmberechtigten in der Schweiz die sogenannte Waffeninitiative mit 56,3 Prozent abgelehnt. Mit der Initiative sollte der Schutz vor Gewalt durch Waffen in Privatbesitz erhöht werden. Ziel der Initianten/innen war, dass Militärwaffen künftig im Zeughaus aufbewahrt werden und ein eidgenössisches Waffenregister eingerichtet wird. Zudem forderten sie von Personen, welche eine Waffe beantragen, dass diese den Bedarf nachweisen und die entsprechenden Fähigkeiten mitbringen.

Die Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) schreibt auf ihrer Website dazu:

«Die Schweiz hat die Chance verpasst, gegenüber anderen Staaten in Sachen Waffenkontrolle mit dem guten Beispiel voran zu gehen: Tatsächlich wird die Verpflichtung zur Einführung eines zentralen Waffenregisters Teil der Bestimmungen eines Internationalen Waffenhandels-Kontrollvertrages, den die internationale Gemeinschaft gegenwärtig unter aktiver Beteiligung unseres Landes aushandelt. Die präventive Entfernung von Armeewaffen aus Privathaushalten hätte zudem die erschreckend hohe Zahl der Schusswaffentoten in unserem Land zu senken und Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen vermögen.»

Empfehlungen internationaler Experten/-innen

Für die Unterstützung der Initiative sprachen zahlreiche, mitunter menschenrechtliche, Gründe, weshalb auch Humanrights.ch sich für die Annahme der Initiative ausgesprochen hatte. Unter anderem hatte die Initiative ein Anliegen aufgenommen, welches von internationalen Gremien der Vereinten Nationen in der jüngeren Vergangenheit mehrmals an die Schweiz herangetragen worden war. Die internationalen Menschenrechtsexperten/-innen sehen einen Zusammenhang zwischen der hohen Suizidrate in der Schweiz und den leicht verfügbaren Waffen in privaten Haushalten.

Sehr deutlich äusserte sich der UNO-Menschenrechtsausschuss. Er fordert in etwa, was die Waffeninitiative beabsichtigt. In ihren abschliessenden Bemerkungen vom 3. November 2009 halten die internationalen Menschenrechtsexperten/-innen fest: «Der Ausschuss ist besorgt über die hohe Rate der mit einer Schusswaffe verübten Suizide im Vertragsstaat. In dieser Hinsicht ist er besorgt darüber, dass die Armeeangehörigen ihre Dienstwaffen normalerweise zu Hause aufbewahren. Er begrüsst den kürzlich getroffenen Entscheid, sämtliche Dienstmunition in Zeughäusern aufzubewahren. Der Vertragsstaat sollte seine Gesetzgebung und Praxis überdenken und dabei die Zugangsbedigungen zu Schusswaffen und deren rechtmässigen Gebrauch einschränken. Er sollte seine Praxis, nach welcher Armeeangehörige ihre Dienstwaffe zu Hause aufbewahren, aufgeben. Des Weitern sollte er ein nationales Register für Waffen im Privateigentum schaffen.»

Ähnliche Anregungen machte auch der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nach der Überprüfung der Schweiz vergangenen November: «Der Ausschuss ist besorgt über die hohe Rate von Suiziden im Vertragsstaat (3 bis 4 Suizide täglich) insbesondere unter jungen Menschen. Der Ausschuss ist ebenfalls besorgt über Berichte, wonach zahlreiche Suizide durch leicht zugängliche Waffen erfolgen. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat effektive Massnahmen zu ergreifen, um Suizide zu bekämpfen und einen nationalen Aktionsplan zur Prävention von Suiziden zu erlassen und umzusetzen. Der Ausschuss empfiehlt auch, dass der Vertragsstaat Suizide systematisch erfasst und wissenschaftliche Studien zur Ursachenanalyse unterstützt. Der Ausschuss empfiehlt ferner, dass der Staat Massnahmen ergreift, welche die Verfügbarkeit von Waffen zuhause im Zusammenhang mit dem Militärdienst verringert.»

Dokumentation

Eigenössische Räte lehnen Waffeninitiative ab

(Ergänzender Artikel vom 04.10.2010)

Nach dem Nationalrat hat in der Herbstsession 2010 nun auch der Ständerat mit grossem Mehr entschieden, das Volksbegehren «Für den Schutz vor Waffengewalt» dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Die Volksabstimmung ist auf den 13. Februar 2011 angesetzt.

Die Initiative war am 22. Februar 2009 mit rund 120'000 Unterschriften eingereicht worden. Ziel der Initiative ist, die Verfügbarkeit der 2,3 Millionen Schusswaffen in privaten Haushalten einzuschränken, indem der Waffenerwerb in Zukunft nur unter gewissen Bedingungen erlaubt werden darf. Weiter fordert die Initiative die obligatorische Aufbewahrung der Armeewaffe im Zeughaus. Die Initiative wird von über 75 Organisationen unterstützt.

Worum es geht

Das derzeit gültige Waffenrecht sieht kein Waffenregister vor und ist auch sonst im Vergleich zu andern Staaten wenig strikt. Es ist seit Dezember 2008 in Kraft und erfüllt die Bestimmungen von Schengen. Trotzdem wird die Schweiz von internationalen Gremien wegen ihres Waffenrechts kritisiert. Letztmals vom UNO-Menschenrechtsausschuss Ende Oktober 2009. Bei der letzten Revision des Waffengesetzes im Jahre 2007 waren diejenigen Parlamentarier/innen, welche vor den Gefahren des privaten Waffenbesitzes warnten in der Minderheit. Deshalb blieb die aus Sicht der Menschenrechte wichtige Einführung eines zentralen Waffenregisters chancenlos. Für die Kampagne gegen Kleinwaffen sowie für Fachpersonen aus der Suizidprävention und der Opferhilfe war das neue Gesetz deshalb eine Enttäuschung. Sie lancierten die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», welche zum Ziel hat, alle Schusswaffen - mit Ausnahmeregelungen für spezielle Berufe - aus den privaten Haushalten zu verbannen. 

Die Landesregierung verpasse nun die Gelegenheit für eine vernünftige Lösung für eine bessere Kontrolle sowohl der Armeewaffen wie des sonstigen in schweizerischen Haushalten angehäuften Waffenarsenals zu sorgen, schreibt der Friedensrat am 18. Dezember 2009. Besonders stossend sei, dass sich die Schweiz zwar in der UNO seit Jahren engagiert für eine Kontrolle der kleinen und leichten Waffen einsetze, beispielsweise zur Markierung von Feuerwaffen zwecks ihrer Rückverfolgung oder auch bei den Bemühungen um einen internationalen Waffenhandelsvertrag, es aber bisher vermieden habe, dem UNO-Feuerwaffenprotokoll beizutreten.

Paradigmenwechsel notwendig

Weiter schreibt der Friedensrat: «In seiner Botschaft verschanzt sich der Bundesrat hinter dem wenig waffenkritischen Parlament und bringt armselige Ausflüchte betreffend der Umsetzung der Initiative vor.  Zwar stellt er richtig fest, dass die Waffeninitiative einen Paradigmenwechsel bringt, indem das im geltenden Waffengesetz verankerte generelle Recht auf einen Waffenbesitz in ein eigentliches Waffenerwerbsverbot gekehrt wird, das für jeglichen Waffenbesitz einen Bedarfs- und Befähigungsnachweis verlangt. Anstatt diesen Paradigmenwechsel aus Gründen des Bevölkerungsschutzes nur schon rein gedanklich zu vollziehen, behauptet die Regierung, ein solcher Schritt sei mit diesen oder jenen Umsetzungsschwierigkeiten verbunden und schiebt damit auf fadenscheinige und bedenkliche Art finanzielle und organisatorische Hürden vor. Ebenfalls versteckt sich ein mutloser Bundesrat hinter den Beschlüssen des Parlaments bei der völlig ungenügenden Revision des Waffenrechts wie etwa der Ablehnung eines gesamtschweizerischen Waffenregisters zur Unterbindung kantonaler Beschaffungs-Umgehungsmanöver. Er verweigert damit eine politische Führung beim Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Waffenmissbrauchs.
Widersprüchlich ist auch seine Argumentation zur Heimabgabe der Ordonnanzwaffen. Einerseits ermöglicht der Bundesrat, sie ab nächstem Jahr freiwillig in den Kasernen abzugeben, andererseits behauptet er in seiner Botschaft, eine obligatorische Aufbewahrung sämtlicher Armeewaffen in gesicherten Räumen der Armee, wie das die Volksinitiative verlangt, sei wegen zu grossem Aufwand nicht umsetzbar und rechnet auf kleinlichste Weise möglichen Mehraufwand vor. Vollends widersprüchlich wird der Bundesrat, wenn er zwar zugibt, «dass eine Reduzierung der Verfügbarkeit von Feuerwaffen sich positiv auf die Eindämmung und Prävention häuslicher Gewalt auswirken würde», daraus jedoch keine Konsequenzen zieht. Geradezu grotesk und nirgends begründet ist die Behauptung der Regierung, die Initiative würde die Armee schwächen.»

Dokumentation

Ältere Dokumente und Informationen

Erfolgreiche Waffenlobby 

In den parlamentarischen Beratungen zum Waffengesetz, welches seit 2008 in Kraft ist, war die Linke mit all ihren Anliegen im Parlament unterlegen. Die Waffenlobby wehrte sich mit fragwürdigen Argumenten erfolgreich gegen die nationale Registrierung von Waffen. Für die Schützen wäre ein Register untragbar und provozierend, sagte etwa Theophil Pfister (SVP). Es würde «eine Kriminalisierung der Bevölkerung ohnegleichen» bedeuten und dem Schwarzmarkt Auftrieb geben. Mit 95 zu 65 Stimmen stimmten die Nationalrät/innen schliesslich gegen ein Waffenregister. Die bürgerliche Mehrheit verwarf auch eine Erhöhung der Altersgrenze für den Waffenerwerb und ein Verbot von Repetierschrotflinten (Pump Actions) und die Ausdehnung der Waffenerwerbsschein- und der Markierungspflicht.  

Ordonnanzwaffe 

Der Antrag der Linken die Armeewaffe künftig im Zeughaus statt in den privaten Haushaltenwaren aufzubewahren, scheiterte in der Frühlingssession im Nationalrat mit 96 gegen 80 Stimmen ebenfalls. Der Ständerat nahm dann aber in der Sommersession 2007 das Begehren einer Motion von Anita Fetz (SP) auf und will die Kriegsmunition künftig nicht mehr allen Wehrmännern abgeben (siehe hierzu separate Meldung).

Neuerungen 

Das nun von den Räten verabschiedete Waffengesetz umfasst neu auch Imitations-, Druckluft-, Schreckschuss und Soft-Air-Waffen sowie gefährliche Gegenstände, wie Baseballschläger und Veloketten. Es untersagt zudem den anonymisierten Waffenverkauf via Internet und Inserate. 

Dokumentation

Berichterstattung Sommersession 2007

Offizielle Dokumente des Bundes zum Waffengesetz

Petitionen zum Waffengesetz

Ältere Artikel zur Berichterstattung über die Parlamentsdebatten

Weitere Informationen