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OPCAT: Die Schweiz geht Umsetzung an und wählt Mitglieder der Kommission

21.10.2009

Der Bundesrat hat am 21. Oktober eine Kommission zur Verhütung von Folter eingesetzt und damit einen wichtigen Schritt hin zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Folterkonvention der UNO (OPCAT) getan. Dazu hat die Regierung die zwölf Kommissionsmitglieder benannt. Mit dem Amt des Präsidenten wird Jean-Pierre Restellini, Schweizer Vertreter im Anti-Folter-Ausschuss (CPT) des Europarates, betraut. Die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen treten im übrigen auf 1. Januar 2010 in Kraft.

Die unabhängige Kommission hat namentlich ein uneingeschränktes Recht, alle Gefängnisse und Anstalten zu besuchen, wo sich Personen befinden können, denen die Freiheit entzogen ist. Sie gibt den zuständigen Behörden Empfehlungen ab und unterbreitet Vorschläge und Bemerkungen zu geltenden oder geplanten Erlassen. Die Kommission wird administrativ dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet.

In der Kommission nehmen Fachleute aus den Bereichen Medizin, Recht, Strafverfolgung sowie Straf- und Massnahmenvollzug Einsitz. Die Mitglieder sind auf vier Jahre gewählt. Folgende Personen gehören gemäss Mitteilung des Bundesamts für Justiz (BJ) der Kommission an:

- Jean-Pierre Restellini, Dr. med., Präsident
- Alberto Achermann, Dr. iur., Rechtsanwalt
- Elisabeth Baumgartner, Rechtsanwältin
- Léon Borer, Dr. iur. ehem. Kommandant der Aargauer Kantonspolizei
- Claudine Haenni Dale, Beraterin für Menschenrechtspolitik
- Stéphanie Heiz-Ledesma, Psychologin
- Thomas Maier, Dr. med., Psychiater
- Marco Mona, Dr. iur., Dr. h.c. rer.publ.
- Alex Pedrazzini, Dr. iur., ehem. Tessiner Regierungsrat
- Franziska Plüss, Oberrichterin
- André Vallotton, ehem. Vorsteher Amt für Justizvollzug des Kantons Waadt
- Esther Alder, Sozialarbeiterin

Die Schweiz hatte Ende September 2009 endlich das Fakultativprotokoll zur Folterkonvention der UNO (OPCAT) ratifiziert. Dies beinahe sieben Jahre nach der Annahme (2002) und über drei Jahre nach Inkrafttreten (2006) des wichtigen Abkommens auf internationaler Ebene. Nichtregierungsorganisationen, welche sich in der Schweiz gegen Folter engagieren, waren erfreut über die Ratifizierung, welche der Bundespräsident mit seiner Unterschrift am 24. September 2009 vollzogen hat. Die Schweiz wird damit der 50. Unterzeichnerstaat dieses wichtigen Instruments zum Schutz und zur Vorbeugung von Folter.

Was bringt das neue Abkommen?

In der Schweiz müssen durch die Ratifizierung nun in allen Einrichtungen, in welchen Personen festgehalten werden - also in Gefängnissen, Polizeistationen, psychiatrischen Einrichtungen und ähnlichem - periodische Kontrollbesuche stattfinden, um zu verhindern, dass die Festgehaltenen gefoltert oder menschenunwürdig behandelt werden. Vergleichbare Kontrollbesuche fanden in der Schweiz bisher nur alle paar Jahre in ausgewählten Institutionen statt und zwar durch eine Kommission des Europarates, welche die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Folter (CPT) überwacht.

Das nun ratifizierte Abkommen der UNO sieht dagegen einen doppelten Schutzmechanismus vor: Zum einen wird ein Komitee der UNO jederzeit - angekündigt oder nicht angekündigt - alle Einrichtungen des Freiheitsentzugs in der Schweiz besuchen können. Zum andern muss der Bundesrat selber für ein nationales Schutzsystem sorgen. Zu diesem Zweck wird nun eine neue 12-köpfige Kommission geschaffen, welche ebenfalls die Kompetenz erhält, die entsprechenden Institutionen jederzeit zu besuchen. Zugleich ist vorgesehen, dass die Kommission jährlich über ihre Arbeit Bericht erstattet, Empfehlungen an die Behörden abgibt und auch zu bestehenden oder geplanten Gesetzen Stellung nimmt. Die Behörden ihrerseits sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Arbeit der Kommission zu informieren und deren Empfehlungen umzusetzen.

Dokumentation

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