18.11.2014
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters auf Bezug von Vaterschaftsurlaub bzw. auf finanzielle Abgeltung der von ihm nach der Geburt seines Sohnes bezogenen sechs Wochen Urlaub abgewiesen.
Damit sind die Väter in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder direkt nach deren Geburt schlechter gestellt als die Mütter. Diese Schlechterstellung ist gewollt und kann laut Bundesgericht mit biologischen Gründen gerechtfertigt werden. Auf das zentrale Argument des Beschwerdeführers, die letzten sechs Wochen des Mutterschaftsurlaubs würden aus sozialen Überlegungen gewährt und beruhten damit auf einer auf traditioneller Geschlechterrollenverteilung basierenden unzulässigen Unterscheidung, ging das Bundesgericht nicht ein.
Ferner kann laut dem Urteil eine Änderung der geltenden Regelung d.h. die Einführung eines für Vater und Mutter geltenden Elternurlaubes, nur vom Gesetzgeber vorgenommen werden.
Dokumentation
- Bundesgerichtsentscheid 9C_810/2013 vom 15. September 2014 (zur Publikation vorgesehen)
- Vaterschaftsurlaub: Schlechterstellung von Vätern ist zulässig - Urteil 9C_810/2013 des Bundesgerichts vom 15. September 2014
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR vom 13. November 2014 - Elternurlaub – Neue Ausgabe der Zeitschrift «Frauenfragen»
Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF vom 11. November 2014
Bericht des Bundesrats: Vaterschaftsurlaub und Elternzeit
(Artikel vom 25.03.2014)
Die Einführung von Vaterschaftsurlaub und/oder Elternzeit wird im Bericht des Bundesrats vom 30. Oktober 2013 positiv bewertet. Trotzdem priorisiert der Bundesrat die familienexterne Kinderbetreuung vor der Einführung von solchen neuen Modellen.
- Vaterschaftsurlaub und Elternzeit – keine Priorität?
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte, 12. März 2014