01.04.2006
Das Magazin «vpod bildungspolitik» hat im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 zur neuen Bildungsverfassung ein Dossier herausgegeben. Die Vorlage ist zwar weitgehend unbestritten, hat aber menschenrechtlich gesehen klare Schwächen. Nach einer Übersicht über die Vorlage setzt sich das Dossier eingehend mit der Frage auseinander, weshalb «bei der Ausarbeitung der Bildungsverfassung die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Sozialrechtspakt und Kinderrechtskonvention systematisch ausgeblendet und unterschlagen wurden»? Im Zentrum steht das in diesen beiden Verträgen verankerte Recht auf Bildung, das in den neuen Verfassungsbestimmungen ignoriert wird.
Sowohl der Bundesrat wie auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats WBK-N hätten gegen besseres Wissen aus einer Tradition der Negierung der Sozialrechte heraus den politischen Willen missen lassen, diese völkerrechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen und umzusetzen.
In der nachfolgenden Dokumentation wurde der dritte Teil gegenüber der gedruckten Ausgabe vom März 2006 aktualisiert. Wir danken dem Redaktor und Autor Ruedi Tobler für diesen Service.
- Ja zur «Bildungsverfassung» als Auftakt zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung (aus: vpod bildungspolitik, März 2006)
Teil 1: Die «Bildungsverfassung» im Überblick (pdf, 5 S.)
Teil 2: Heutige Verfassung und Abstimmungsvorlage im Vergleich, umrahmt von Menschenrechtsgarantien (pdf, 2 S.)
Teil 3: Warum ist das Recht auf Bildung nicht in der Verfassung verankert? (pdf, 5 S.) - Website des Magazins «vpod bildungspolitik»
Weiterführende Informationen
- Bildungsartikel für die Bundesverfassung (SR/NR, 4/05)
Artikel auf humanrights.ch vom Dezember 2005