13.04.2006
Das Parlament hat in der Wintersession nach achtjähriger Arbeit den Bildungsrahmenartikel für die Bundesverfassung verabschiedet. Bund und Kantone sind demnach in Zukunft aufgefordert, einheitliche Kriterien für den Schulbeginn, die Schulpflicht und die Dauer und Anerkennung der Bildungsstufen festzulegen. Das Recht auf Bildung erwähnt die Verfassung jedoch nicht.
Die Schweiz wird mit der Bildungsverfassung als einheitlicher Bildungsraum definiert. Können sich die Kantone in wichtigen Bildungsfragen nicht einigen, erhält der Bund die Kompetenz die notwendigen Vorschriften zu erlassen. Im Ständerat lobten Politiker von links bis rechts die Bildungsverfassung. Eltern und Schüler litten seit langem am überbordenden Kantönligeist der Volksschule, sagte Anita Fetz (SP, BS), 26 verschiedene Schulsysteme - das sei in einer Welt, die Flexibilität und Mobilität verlange, schlicht und einfach eine Zumutung. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage im Ständerat einstimmig, im Nationalrat gegen 3 Stimmen der äussersten Linken. Das letzte Wort zu den Verfassungsartikeln (Art. 48a Abs. 1 Bst. b und c sowie Abs. 3 und Art. 61-67) haben nun Volk und Stände. Die Abstimmung findet am 21. Mai 2006 statt.
Aus menschenrechtlicher Perspektive ist der Bildungsrahmenartikel grundsätzlich zu begrüssen. Sehr bedauerlich ist, dass auf politischer Ebene keine Bereitschaft bestand, das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche in der Bildungsverfassung festzuschreiben. Mehrere internationale Abkommen, wie etwa die Kinderrechtskonvention der UNO, welche die Schweiz 1997 unterschrieben hat, halten das Recht auf Bildung ausdrücklich fest. Die Verantwortlichen haben es nun verpasst, dieses auf internationaler Ebene bestätigte Recht in die nationale Gesetzgebung aufzunehmen und somit zur Grundlage für das gesamte Schweizer Bildungswesen zu machen.
In der Vernehmlassung hatten die Gewerkschaft vpod, die Elternlobby, die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und der Verband der Schweizer Studierendenschaften zu Recht gefordert, dass das Recht auf Bildung in der Bildungsverfassung zu verankern sei. Die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz im Bildungsbereich würden bewusst unterschlagen, meinte Ruedi Tobler von der Gewerkschaft vpod.
- Mehr Geld für den Metzgermeister? Nationalrat verabschiedet mit grossem Mehr die Bildungsverfassung
«Der Bund» vom 6. Okt. 2005 (pdf, 2 S.) - Dokumentation des Geschäftes (97.419 – Geschäft des Bundesrates) auf der Website des Parlamentes (mit Links zu den Ratsprotokollen)
- Unterlagen zum Bildungsrahmenartikel vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung
Vertiefende Analysen
- Bildung ist mehr als Schule: Grundzüge einer kinderrechtsorientierten Bildungsverfassung Schweiz
Kleine Studie von Michael Marugg, Vorstandsmitglied von Humanrights.ch / MERS (pdf, 8 S.) - Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung
Vernehmlassung des vpod zu den Vorschlägen der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (pdf, 12 S.) - Medienmitteilung des vpod vom 9. Dezember 2004 (pdf, 2 S.)