07.09.2005
Das Bundesgericht hat am 7. November 2002 eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Änderung des bernischen Volksschulgesetzes abgewiesen und einen befristeten disziplinarischen Schulausschlus als grundsätzlich zulässig befunden. Gleichzeitig hat es aber zahlreiche Präzisierungen zum Schulausschluss vorgenommen.
- Daniel Kettiger / Marianne Schwander - Disziplinarischer Schulausschluss im Kanton Bern - Nachlese zu einem Bundesgerichtsurteil
aus: Jusletter vom 27. Januar 2003 (pdf, 21 S.) - BGE 129 I 12
Bundesgerichtsentscheid zur Verfassungsmässigkeit des Volkschulgesetzes des Kantons Bern - BGE 129 I 35
Bundesgerichtsentscheid zum Schulausschluss im Allgemeinen - Kommentar zu den beiden Entscheiden von humanrights.ch
(pdf, Deutsch, 1 S.)