29.07.2005
Wie weit dürfen Sozialrechte der Bundesverfassung auf der Grundlage von Art. 36 BV eingeschränkt werden? Im Berner Fall (BGE 129 I 12) hatte es den 12-wöchigen Schulausschluss für gerade noch vertretbar beurteilt. Im Fall aus dem Kanton St. Gallen hatte es den Schulausschluss ab Oktober für den Rest des Schuljahres (BGE 129 I 35) als einen schweren Eingriff in das verfassungsmässige Recht auf unentgeltlichen Grundschulunterricht dargestellt, eine solche Disziplinarmassnahme aber als verhältnismässig beurteilt.