26.10.2006
Die Stadt Winterthur hat mit der obligatorischen Zuweisung behinderter Kinder in eine anthroposophische Schule die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt. Dies ist der Befund eines Rechtsgutachtens im Auftrag der Zürcher Bildungsdirektion. Nun muss Winterthur die Zuweisung behinderter Kinder in die städtische Sonderschule neu regeln.
Der Staat darf gemäss Gutachten ein geistig behindertes Kind nicht dazu verpflichten, eine Schule zu besuchen, die weltanschaulich nicht neutral ist. Dies verletze das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, welches auch eine Freiheit der Weltanschauung miteinschliesse. Dies steht gemäss den Angaben der Bildungsdirektion gegenüber der NZZ im Gutachten des renommierten Berner Rechtsprofessors Jörg Paul Müller.
Damit haben sich die Eltern eines 8-jährigen Jungen mit Down-Syndrom erfolgreich dagegen gewehrt, dass ihr Kind obligatorisch die anthroposophisch ausgerichtete Winterthurer Michaelschule besuchen muss. Sie hatten sich für ihr Kind eine konfessionell und weltanschaulich neutrale Schule gewünscht.
- Winterthur muss die Sonderschulen neu regeln
NZZ, 21. September 2006 (pdf, 2 S.)