01.01.2013
Am 15. April 2011 war die Vernehmlassungsfrist zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 abgelaufen. Die Ratifizierung wird von Fachorganisationen seit langem gefordert. Dagegen sprachen sich bei der Vernehmlassung die FDP und der Schweizerische Arbeitgeberverband aus. Sie sehen eine zu starke Gewichtung der Sozialrechte und führen unter anderem ins Feld, die Konvention sehe ein veritables Recht auf Arbeit vor, wie es der schweizerischen Rechtsordnung unbekannt sei.
FDP ortet Verpflichtungen bei den Sozialrechten
Eine Ratifikation zum jetzigen Zeitpunkt könne nicht stattfinden, hatte die FDP Schweiz in ihrer Stellungnahme geschrieben und dabei auf die bisherige Ratifizierungspraxis des Bundesrates verwiesen, wonach zwischen einem internationalen Abkommen und dem juristischen System der Schweiz keine markanten Rechtsunterschiede bestehen dürfen. Die FDP war der Meinung, dass für eine Ratifikation auf mehreren Ebenen rechtlicher Handlungsbedarf essentiell wäre. Insbesondere bezieht sich die FDP dabei auf Passagen im begleitenden Bericht des Bundesrates, welche die Justiziabilität der Sozialrechte betreffen (Kapitel 4). Die Mittepartei hält fest, dass die direkte Anwendbarkeit der Sozialrechte in der Schweiz für sie weiterhin nicht in Frage komme. Eine Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention lehnt sie ab, weil sie befürchtet, dass diesbezüglich eine Praxisänderung notwendig werden könnte. Des Weiteren befürchtet die FDP, durch die Behindertenkonvention müsste die Schweiz Quoten für Private einführen, um dem Recht auf Arbeit (Art. 27) gerecht zu werden.
Der Beitritt zum Übereinkommen sei ein konsequenter Schritt und unterstreiche die traditionelle aktive Menschenrechtspolitik unseres Landes, hatte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zum Vernehmlassungsbeginn am 22. Dezember 2010 geschrieben. Die Konvention ist bisher von 127 Staaten ratifiziert worden (Stand 1.1.2013).
Kommentar von humanrights.ch
Humanrights.ch hatte in der Vernehmlassung eine möglichst baldige Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) durch die Schweiz begrüsst. In der Stellungnahme hatte die Organisation aber mit Bedauern festgehalten, dass der Bundesrat das Fakultativprotokoll zur Behindertenrechtskonvention, welches ein Individualbeschwerderecht vorsieht, nicht ebenfalls zur Stellungnahme unterbreitete. Im Detail hatte humanrights.ch insbesondere in zwei Bereichen raschen Handlungsbedarf hervorgehoben: Verbesserung der direkten Durchsetzbarkeit der in der Behindertenrechtskonvention festgelegten Rechte sowie Massnahmen zur Überwachung der Umsetzungsarbeiten in den Kantonen (Details siehe Stellungnahme von humanrights.ch vom 15. April 2011).
Die Ablehnung der Konvention mit Hinweis auf die Sozialrechte, die von der FDP (und ähnlich auch vom Arbeitgeberverband) in der Vernehmlassung postuliert worden war, ist erstaunlich. Zur Erinnerung: Der UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verfügt ebenfalls über einen Artikel zum Recht auf Arbeit und diesen hat die Schweiz 1992 (!) ratifiziert. Bezüglich der Umsetzung der Sozialrechte besteht unabhängig von der Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention seit längerem Druck seitens der Lehre und von UNO-Ausschüssen, die Praxis zu ändern und Sozialrechte als gleichwertige Menschenrechte anzuerkennen.
Bei der UNO-Behindertenkonvention geht es lediglich darum, die Umsetzung der Menschenrechte spezifisch für die Situation behinderter Menschen festzuhalten und bestehende Rechtslücken zu schliessen. Die Vernehmlassungen der FDP sowie des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes zeigten einmal mehr, wie oberflächlich die Auseinandersetzung mit den Menschenrechten in der Schweiz ist.
Dokumentation
- Vernehmlassung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Medienmitteilung des EDA vom 22. Dezember 2010 - Merkblatt der Fachstelle Inclusion Handicap zur Konvention (online nicht mehr verfügbar)
Auf der Website der Fachstelle (pdf, 8 S.)
Wichtige Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren
- Stellungnahme von humanrights.ch vom 15. April 2011 (pdf, 2 S.)
- Stellungnahme des Zentrums für Sozialrecht am Institut für Wirtschaftsrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 22. März 2011 (pdf, 8 S.) (online nicht mehr verfügbar)
- Stellungnahme und Materialien von Inclusion Handicap vom 14. April 2011 (online nicht mehr verfügbar)
- Stellungnahme von Avenir Social vom 15. April 2011 (pdf)
- Stellungnahme der FDP Schweiz vom 11. April 2011 (französisch, pdf 2 S.) (online nicht mehr verfügbar)
- Stellungnahme des Arbeitgeberverbands vom 12. April 2011 (online nicht mehr verfügbar)