03.04.2007
Am 30. März 2007 wurde in einer feierlichen Zeremonie in New York die UNO-Konvention zum Schutz von Menschen mit Behinderungen von mehr als 80 Ländern unterzeichnet - die Schweiz ist nicht dabei. In der Antwort zu einer Motion von Pascale Bruderer vom 20. Dezember 2006 schreibt der Bundesrat, dass die Unterzeichnung und Ratifizierung grundsätzlich als wünschenswert angesehen werde. Im Moment seien aber die Folgen der Umsetzung der Konvention für die schweizerische Rechtsordnung noch schwer abzuschätzen und deshalb müssten erst die nötigen Abklärungen unternommen werden, bevor die Konvention unterschrieben werden könnte. Grundsätzlich unterschreibt die Schweiz keine Konventionen, die sie nicht auch tatsächlich in der Lage ist zu ratifizieren.
Ratifizierung verzögert
Handicap International befürchtet, dass durch dieses Vorgehen die Ratifizierung durch die Schweiz um Jahre verzögert werde. Deshalb rief sie die Schweiz dazu auf, «politischen Willen» zu zeigen und die UNO-Konvention zu unterschreiben. Egalité Handicap, die Fachstelle der Behindertenorganisationen, versprach, sich dafür einzusetzen, dass die Ratifizierung nicht unnötig verzögert werde.
- UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (online nicht mehr verfügbar)
Medienmitteilung, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, 31. März 2007 - Behinderten-Rechte: die Schweiz im Rückstand
Swissinfo, 31. März 2007 - Uno Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ratifikation
06.3820 - Motion, Pascale Bruderer, 20. Dezember 2006