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Die Schweiz sitzt 2016-2018 erneut im UNO-Menschenrechtsrat

12.11.2015

Die UNO-Generalversammlung in New York hat Ende Oktober 2015 die Schweiz mit 176 von 193 Stimmen für drei Jahre in den Menschenrechtsrat gewählt. Die Wahl war keine Überraschung, denn die Schweiz war eines der drei kandidierenden Länder für die drei freien, dem westeuropäischen Block zustehenden Sitze im Menschenrechtsrat.

Eigentlich besteht eine Regel, wonach mehr Länder zur Wahl stehen müssen, als es Sitze zu vergeben gibt. Der Vorteil dieser Regel ist, dass sich der entstehende «Wettbewerb» positiv auf die menschenrechtlichen Bemühungen der einzelnen Länder sowie auf die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrats auswirken würde. Es ist ein Wermutstropfen, dass die Regel in diesem Fall nicht eingehalten wurde.

Die Schweiz war von 2006 bis 2009 und von 2010 bis 2013 bereits zwei Mal Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat. Auch ausserhalb dieser Perioden war sie im Menschenrechtsrat aktiv, jedoch ohne über ein Stimmrecht zu verfügen. Nun tritt sie am 1. Januar 2016 ihr drittes Mandat an. 

Werbebroschüre der Schweiz

Die Tatsache, die Wahl konkurrenzlos anzutreten, hat die Schweiz nicht davon abgehalten, für sich zu «werben», wie es das Verfahren vorsieht. Das EDA unterstrich  die Kandidatur der Schweiz mit der Werbebroschüre «Switzerland. Candidate for the Human Rights Council 2016–2018», welche die Vorzüge der Schweiz für den Menschenrechtsrat in hohen Tönen lobt. Die Broschüre nimmt auch Bezug auf «Switzerland’s pledges and commitments», welche im vollen Wortlaut in einem separaten Dokument zugänglich sind. Solche verbindlichen Zusicherungen muss jeder kandidierende Staat für den Menschenrechtsrat schriftlich hinterlegen. Es handelt sich um menschenrechtspolitische Selbstverpflichtungen auf nationaler und internationaler Ebene, sowie gegenüber dem UNO-Menschenrechtsrat und dem Hochkommissariat für Menschenrechte.

Wunde Punkte

Die schweizerischen Selbstverpflichtungen in der Aussenpolitik sind nachvollziehbar und im Grossen und Ganzen glaubwürdig und kohärent. Teilweise problematisch hingegen sind jene Versprechen, welche sich auf die Innenpolitik beziehen. Denn bei folgenden Punkten ist es entweder fraglich, ob sie eingehalten werden können, oder aber sie sind so formuliert, dass es einer Mogelpackung gleichkommt:

  • Bundesinterne Koordinationsstelle zur Vorbereitung der Staatenberichte an die internationalen Menschenrechtsgremien und zur Begleitung der Umsetzung der internationalen Empfehlungen an die Schweiz: Eine solche Koordinationsstelle ist zwar im Jahre 2014 geplant worden; deren Realisierung wurde inzwischen allerdings gestoppt und das Vorhaben ist dem Vernehmen nach aus finanziellen Gründen bis auf Weiteres blockiert.
  • Gutwillige Umsetzung der im Jahre 2012 akzeptierten UPR-Empfehlungen: Welche konkreten Massnahmen wurden bisher zu welchen Empfehlungen ergriffen? Zu dieser Frage tappen die interessierten NGO bis jetzt im Dunkeln.
  • Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution wird in Betracht gezogen: Diese unverbindliche Formulierung, die der Bundesrat seit dem ersten UPR-Zyklus im Jahre 2008 konstant verwendet, wirkt zunehmend unglaubwürdig. Denn man kann eine Sache nicht ewig «in Betracht ziehen».
  • Bei der löblichen Absicht, ausstehende internationale Menschenrechtsverträge zu ratifizieren, werden als Beispiele nur die Konvention gegen das Verschwindenlassen und das dritte Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention explizit genannt, welche im politischen Prozess schon weit fortgeschritten sind, nicht aber die grossen Hänger, nämlich: das Individualbeschwerdeverfahren zum Pakt II, die europäische Sozialcharta und das Zusatzprotokoll Nr. 12 zur EMRK betr. Diskriminierungsverbot.

Diskrepanz zwischen Innen- und Aussenpolitik

Es ist zwar zu begrüssen, dass die Schweiz  die Möglichkeit hat, die Verhandlungskünste ihrer Diplomaten/-innen und deren menschenrechtspolitisches Engagement wieder in den Menschenrechtsrat einzubringen. Allerdings zeigt sie dabei einmal mehr innenpolitische Blössen. Die Schweiz muss aufpassen, dass ihr die Diskrepanz zwischen fortschrittlichen menschenrechtspolitischen Positionen in der Aussenpolitik und einer gewissen Blockade bis hin zur menschenrechtspolitischen Lähmung in der Innenpolitik nicht als Heuchelei ausgelegt wird.

Dokumentation