02.07.2015
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 den fälligen Grundsatzentscheid zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz um ein halbes Jahr hinausgeschoben. Dem Vernehmen nach soll eine interne Arbeitsgruppe alle Optionen nochmals prüfen, inklusive den Verzicht auf eine nationale Menschenrechtsinstitution. Gleichzeitig wird das bestehende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR nach dem Willen des Bundesrats unabhängig vom definitiven Entscheid über die Menschenrechtsinstitution um 5 Jahre weiter geführt.
- Der Bundesrat hat über die Zukunft des SKMR entschieden
SKMR-Artikel vom 1.7.2015 - Nationale Menschenrechtsinstitution: Das lange Warten geht weiter
Medienmitteilung vin Amnesty International vom 2.7.2015 - Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte: Evaluation
Schlussbericht von econcept zu Hd. der Abt. Menschliche Sicherheit (EDA) und des Bundesamts für Justiz (EJPD) (pdf, 116 S.)
Stellungnahme der NGO-Plattform Menschenrechte
Die NGO-Plattform Menschenrechte bedauert sehr, dass der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution um ein halbes Jahr hinausgeschoben hat. Offenbar ist eine solche unabhängige Institution in der Landesregierung auch nach 15 Jahren Überzeugungsarbeit noch nicht konsensfähig.
Eine externe Evaluation des 5-jährigen Pilotprojekts des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) vom Frühling 2015 hat sich deutlich für die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz ausgesprochen. Dies genügt dem Bundesrat offensichtlich nicht.
«Die mehr als 80 Nichtregierungsorganisationen der NGO-Plattform Menschenrechte haben kein Verständnis für den heutigen Nicht-Entscheid des Bundesrats. Zu oft wurden unsere Erwartungen in dieser Sache schon enttäuscht», sagte Alex Sutter von humanrights.ch im Namen der NGO-Plattform Menschenrechte.
Aus Sicht der NGO-Plattform hat das SKMR in den vergangenen Jahren zwar seine hervorragenden Kompetenzen in der Analyse der Menschenrechtssituation in der Schweiz vielfach bewiesen. Leider verfügt das SKMR jedoch nicht über eine ausreichende institutionelle Unabhängigkeit vom Bund.
«Eine Weiterführung des SKMR ist kein Ersatz für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution, sondern bloss eine Übergangslösung, bis dieses Ziel erreicht ist», fügte Sutter hinzu.
Die Schweiz braucht eine nationale Menschenrechtsinstitution mit einer gesetzlichen Verankerung ihres breiten Mandats und ihrer institutionellen Unabhängigkeit, so wie es die UNO vorsieht und der Schweiz mehrfach empfohlen hat. Denn es braucht eine starke Stimme in der politischen Öffentlichkeit, die sich für die Wahrung der Grund- und Menschenrechte von allen Personen in der Schweiz einsetzt.
Eine Broschüre zeigt auf, was sich die NGO-Plattform von einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution verspricht. Sie ist zugänglich unter folgendem Link:
- Argumentarium: 10 gute Gründe für eine nationale Menschenrechtsinstitution
humanrights.ch vom 9.3.2015