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Alliance Sud kritisiert Resolution zum Thema Wasser

01.04.2008

Der UNO-Menschenrechtsrat hat am 28. März 2008 eine Resolution unter dem Titel «Menschenrechte und der Zugang zu sicherem Trinkwasser und sanitärer Versorgung» im Konsens verabschiedet. Die Schweizer Hilfswerke haben diese Resolution umgehend kritisiert. Sie bedeute «Stillstand und nicht Fortschritt» in der Sache, schreibt Alliance Sud in einer Medienmitteilung. Hinter den Kulissen warben einige Mitgliedsländer, darunter auch die Schweiz, leider erfolglos für eine weitergehende Resolution.

Erfreuliche Haltung der Schweizer Delegation 

Der UNO-Menschenrechtsrat sei nicht im Stande gewesen, in seiner Resolution ein klares Zeichen für das «Menschenrecht Wasser» zu setzen. Damit nehme der Rat einen Rückschlag auf dem Weg zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele in Kauf. Gemäss Alliance Sud setzten sich die Schweiz, Deutschland und Spanien mit einigen anderen Ländern für eine griffige Resolution zum Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser ein. Demgegenüber hätten Länder wie die USA, Kanada und Indien alles unternommen, um die Resolution zu verwässern und abzuschwächen. Nach wie vor weigere sich eine Anzahl der Länder, von einem eigenständigen Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser zu sprechen.

Die im Schweizer Arbeitskreis «Wasser – ein öffentliches Gut» zusammengeschlossenen Organisationen äussern sich sehr besorgt über die sozialen Folgen der Resolution. Sie sind in ihrer Medienmitteilung aber erfreut über die Haltung der Schweiz im Menschenrechtsrat. «Wir hoffen, dass sich die Schweiz, nach einer gewissen Zurückhaltung in den letzten Jahren, auch weiterhin aktiv für das Menschenrecht auf Wasser einsetzen wird», sagte Bruno Riesen von Amnesty International. Zu den Mitgliedern des Arbeitskreises gehören u.a.: Amnesty International, Alliance Sud, Helvetas, der Schweizerische Bauernverband und Attac Schweiz.

Der Menschenrechtsrat setzte in seiner Resolution A/HRC/7/L.16 einen auf drei Jahre ernannten «unabhängigen Experten» ein. Dieser soll aus den einzelnen Ländern eine «best-practice-Sammlung» erstellen. Die Promotoren der Resolution hatten ursprünglich für einen Sonderberichterstatter auf das Recht auf Wasser geworben. Die Resolution basiert auf einem Bericht, der im Herbst 2007 vom UNO-Hochkommissariat im Auftrag des Menschenrechtsrates verfasst worden war. Dieser hatte noch mit der Feststellung geschlossen, dass die Zeit für die Anerkennung eines Rechts auf Wassers reif sei.

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