21.11.2006
Vom 9.- 11. November 2006 fand in Bern der jährliche Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) statt. Es wurden unter anderem Resolutionen zum Schutz vor Diskriminierung von MigrantInnen und zum Kündigungsschutz bei gewerkschaftlichen Aktivitäten beschlossen. Darüber hinaus hat der Kongress Positionspapiere des SGB-Vorstands verabschiedet, in welchen er die klassischen Sozialrechte für die aktuelle schweizerische Situation konkretisiert und die Behebung der Lücken einfordert.
Chancengleichheit von MigrantInnen
Um die Chancengleichheit für MigrantInnen in der Arbeitswelt zu gewährleisten, fordert der Gewerkschaftsbund insbesondere eine bessere Aufenthaltssicherheit und eine Regularisierung der Sans-Papiers. Dabei erachtet er Aufenthaltsbewilligungen für eingeschulte Sans-Papier-Kinder als besonders dringlich. Weiter soll die Lohngleichheit garantiert werden. Dafür brauche es «dringend die Erhöhung der Mindestlöhne und flächendeckende Kollektivverträge», insbesondere in den Bereichen Privathaushalte und Landwirtschaft, so der SGB.
- Stopp der Diskriminierung von MigrantInnen in der Arbeitswelt
Resolution des SGB, 11. November 2006 (pdf, 2 S.)
Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen
In der Schweiz nehmen laut SGB die Kündigungen wegen gewerkschaftlichen Aktivitäten der ArbeitnehmerInnen zu. Die Schweiz hat das ILO-Abkommen Nr. 98 ratifiziert, das besagt, dass gewerkschaftliches Handeln durch nationales Recht vor Diskriminierung geschützt werden muss. Der SGB hat bereits Klage auf Verletzung des ILO-Abkommens Nr. 98 der internationalen Arbeitsorganisation gegen die Schweizer Regierung eingebracht, da ein solcher Schutz im Schweizer Recht immer noch nicht verankert ist. Anlässlich des SGB-Kongresses wurde deshalb erneut gefordert, dass ein «wirksamer Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen einzuführen» sei. «Dieser Schutz muss auch die Wiedereinstellung der Opfer eines solchen Missbrauchs ermöglichen», fordert der SGB weiter.
- Wirksamer Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen
Resolution des SGB, 11. November 2006 (pdf, 2 S.) (online nicht mehr abrufbar)
Recht auf Streik
Der Vorstand des SGB gab ausserdem eine Erklärung zum in der Verfassung verankerten Streikrecht ab, die ebenfalls angenommen wurde. Darin wird insbesondere die sich neu entwickelnde Praxis von Arbeitgebern erläutert, die in Fällen von Streiks mit juristischen Klagen drohen. Der SGB betont, dass ein verfassungsmässiger Streik «nicht im Nachhinein durch die Justiz strafrechtlich sanktioniert werden» darf. Bundesrätin Doris Leuthard sprach sich am Kongress dagegen aus, dass von Gewerkschaften bei Konflikten jeweils gleich mit Streik gedroht würde, da sich dadurch die Fronten nur verhärten würden.
- Erklärung zum Streikrecht
Resolution des SGB, 11. November 2006 (pdf, 2 S.)
Würdige Arbeit
Der SGB fordert weiter vom Bundesrat, dass in der schweizerischen Innen- und Aussenpolitik dem Problem «prekäre Arbeit» mehr Gewicht beigemessen wird. Der Bundesrat soll die ILO in ihren Bemühungen unterstützen, weltweit die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Ratifizierung der wesentlichen ILO- Konventionen sollten nach Ansicht des SGB ein Ziel schweizerischer Politik sein.
- Würdige Arbeit - Würdiges Leben
Resolution des SGB, 11. November 2006 (online nicht mehr abrufbar)
Positionspapiere des SGB-Vorstands
- Positionspapier 1: Arbeit und gute Arbeitsbedingungen für alle (pdf, 11 S.)
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Positionspapier 2: Recht auf soziale Sicherheit für alle (pdf, 13 S.)
Medienberichte
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SGB-Kongress zu soziale Sicherheit und Service Public
swissinfo, 6. November 2006 (pdf, 1 S.)
- Leuthard verärgert Gewerkschafter
NZZ online, 11. November 2006 (pdf, 1 S.)
Weiterführende Informationen
- Internationales Netzwerk lanciert Kampagne für menschenwürdige Arbeit
Artikel auf Humanrights.ch, Januar 2007 - SP Schweiz will soziale Rechte vorantreiben
Artikel auf humanrights.ch vom Oktober 2006