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Mindestlöhne gegen die Armut

13.03.2014

Tausende gehen in der Schweiz einer Vollbeschäftigung nach und verdienen dennoch zu wenig, um ihre Lebenskosten zu decken. Die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften, die am 18. Mai 2014 zur Abstimmung gelangte, sollte dies ändern. Sie forderte einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken in der Stunde. Die Vorlage scheiterte mit 76.3 Prozent Nein-Stimmen-Anteil jedoch klar.

Seit Jahren bemängeln internationale Gremien den fehlenden Schutz vor Armut in der Schweiz. Eine faire Entlöhnung der Arbeitskraft ist ein Menschenrecht. Die Einführung eines generellen Mindestlohns ist eine effiziente Möglichkeit, gegen zu tiefe Entlöhnung vorzugehen.

Initiativen vor allem in der Romandie

Auf kantonaler Ebene sind ähnliche Initiativen zur Abstimmung gelangt. Der Kanton Neuenburg hat am 27. November 2011 mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen eine Mindestlohninitiative angenommen. Diese verlangt vom Staat eine Mindestlohngarantie für alle wirtschaftliche Bereiche ohne einen konkreten Betrag zu nennen. Abgelehnt haben die Einführung eines Mindeslohnes im Jahre 2011 die Kantone Waadt (51,1 Prozent Nein) und Genf (54,2 Prozent Nein). In den Kantonen Wallis, Jura und Tessin sind entsprechende Initiativen ebenfalls zustande gekommen.

Die Initiativen verfolgen alle dasselbe Ziel: Wer einer bezahlten Arbeit nachgeht, soll mindestens so viel verdienen, dass er oder sie sowie allfällige Kinder davon leben können.

Die rechtliche Situation

Die Schweizer Gesetze schützen Arbeitnehmer/innen wenig vor zu geringer Entlöhnung. Allgemeine rechtliche Vorgaben für Mindestlöhne fehlen. Gesamtarbeitsverträge, welche den Schutz der Arbeitenden erhöhen könnten, sind im Niedriglohnbereich die Ausnahme und diejenigen, die existieren, bestehen selten flächendeckend. Lohndruck gibt es insbesondere in den ungeschützten Branchen Reinigung, im Journalismus, bei Temporären, im Detailhandel, im Gartenbau und in der Landwirtschaft, bzw. im Gemüse- und Obstbau. 

Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit führen Gewerkschaften und Behörden im Zuge der flankierenden Massnahmen Stichproben durch und büssen Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne zahlen. Dieses Mittel gegen Lohndumping ist aber nur in Branchen wirksam, die über einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohn verfügen. Die Gewerkschaften und einige NGOs fordern deshalb vom Bund seit mehreren Jahren die gesetzliche Festlegung von Mindestlöhnen, bzw. einen Gesamtarbeitsvertrag, welcher Mindestlöhne garantiert.

Kritik von internationalen Gremien

Die Schweiz hat 1992 den UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert. Dieser hält in Artikel 7 fest, dass die «Vertragsstaaten das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen» anerkennen, durch die «insbesondere ein angemessener Lebensunterhalt für sie und ihre Familien» gewährleistet wird (Art. 7a, ii Sozialpakt).

Der UNO-Ausschuss für Sozialrechte zeigte sich bei der Überprüfung der Schweiz, die letztmals 2010 stattgefunden hat, besorgt über die Armut und forderte vom Bund, dass er Massnahmen ergreift, welche auf Benachteiligte und marginalisierte Individuen und Gruppen abzielen. Die Gruppe der «Working Poor» erwähnt der Ausschuss in seinen Empfehlungen explizit.

Das Phänomen der «Working Poor» 

Gemäss den Zahlen, die der Bund 2009 veröffentlicht hat, gehen in der Schweiz 320'000 Personen einer Vollzeitbeschäftigung nach und verdienen monatlich trotzdem weniger als 3783 Franken brutto (was einem ungefähren Nettolohn von 3215 Franken entspricht). Das sind über 11 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Sie fallen in die Kategorie der «Working Poor», weil ihr Lohn nicht ausreicht, um für sich und ihre Familie das Nötigste für den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Dokumentation

Gewerkschaften und NGOs

Offizielle Dokumente

Berichterstattung in den Medien