In einem Artikel in der Wochenzeitung WoZ vom 25. Mai 2017 geht der Leiter der Informationsplattform humanrights.ch, Alex Sutter, der Frage nach, was juristisch unter «Menschenwürde» zu verstehen ist und wie in der Schweiz diese Verfassungsnorm eingehalten wird.
Die zwei Hypothesen des Artikels lauten, dass die Menschenwürde am Niveau des Grundrechtsschutzes zu messen ist und dass diejenigen sozialen Gruppen, deren Ohnmacht ausgeprägt ist, auch am stärksten von gesetzlichen Regelungen betroffen sind, welche die Menschenwürde unzulässig beeinträchtigen. Im Artikel wird die zweite These kurz anhand von Sozialhilfebezügern/-innen, von als gefährlich eingestuften Strafgefangenen sowie von abgewiesenen Asylsuchenden illustriert.
- Die Menschenwürde sollte sich beim Schutz der Rechte von Verletzlichen zeigen. Doch gerade hier versagt die Schweiz immer wieder.
Essay von Alex Sutter, in: WoZ vom 25. Mai 2017
26.06.2017