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Selbstbestimmungsinitiative

EMRK kündigen? Bundesrat hält dezidiert dagegen

22.05.2013

Die Kündigung der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) kommt nicht in Frage. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Eingabe der SVP fest. Der Vorstoss hatte insbesondere den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und seine Rechtspraxis zum Gegenstand. Die Regierung bestätigt an gleicher Stelle ihr Vorgehen zur Lösung der Normwidersprüche zwischen Völker- und Verfassungsrecht.

Die EMRK ist ein Fortschritt – auch für die Schweiz

Die EMRK und die darauf basierende Rechtsprechung haben den Schweizer Rechtsstaat und den Schutz der Individualrechte und Grundfreiheiten der Menschen in der Schweiz gestärkt. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort vom 15. Mai 2013 auf eine Interpellation von SVP-Präsident Toni Brunner und andern. Aus historischer Perspektive sei es ein wichtiger Fortschritt, dass die europäischen Staaten den Schutz des Rechtsstaates und der Menschenrechte als eine gemeinsame Aufgabe wahrnehmen und dass europaweit einheitliche Standards zum Schutz der Individualrechte festgelegt und durchgesetzt werden können.

Bedenken wegen internationalem Ruf

Gegen die Kündigung spricht für den Bundesrat, dass dieser Schritt auf internationaler Ebene gravierende Nachteile für die politische Glaubwürdigkeit zur Folge hätte. Die Schweiz müsste aus dem Europarat austreten, wo sie seit 50 Jahren Mitglied ist. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass dieselben Garantien, welche in der EMRK festgeschrieben sind auch in der Schweizer Verfassung und in anderen völkerrechtlichen Abkommen enthalten sind, die nach einer Kündigung der EMRK weiter in Kraft blieben.

Bundesratsvorschläge in der Vernehmlassung

Der Bundesrat zeigt in der Antwort auf die Interpellation erneut auf, dass er den Konflikt zwischen verschiedenen Verfassungsbestimmungen angehen und insbesondere dafür sorgen will, dass in Zukunft solche Konflikte nicht mehr entstehen. Er weist auf die seit Mitte März 2013 laufende Vernehmlassung über ein materielles Vorprüfungsverfahren von Volksinitiativen sowie die Erweiterung der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen auf die Kerngehalte der Grundrechte hin.

Hiesige Rechtsprechung steht sehr selten im Widerspruch zur EMRK

Die EMRK wurde 1972 vom Bundesrat unterzeichnet und 1974 vom Parlament genehmigt. Seit dem Inkrafttreten der Konvention bis Ende 2012 sind 5‘502 Beschwerden registriert worden, welche die Schweiz betreffen. Davon wurde sie nur in 87 Fällen wegen einer Verletzung der Konvention gerügt. Dies entspricht 1,6 Prozent.

Kommentar

Obwohl die Schweizer Gerichtspraxis nur ausnahmsweise im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention steht, will die SVP die EMRK kündigen oder das Landesrecht auf anderem Wege stärken. Das genaue Vorgehen ist den SVP-Eliten dem Vernehmen nach noch unklar, was wiederum logisch ist, denn beide Lösungsansätze wären nicht zielführend. Störend ist für die SVP, dass mehrere ihrer erfolgreichen Volksinitiativen nicht durchgesetzt werden können, weil sie die Grundrechte ritzen und damit gegen die EMRK verstossen. Diese Initiativen sind heute geltendes Verfassungsrecht in der Schweiz, ebenso wie die Rechtsgarantien der EMRK. Daraus ergibt sich ein Rechtskonflikt, der in andern Staaten nicht möglich wäre. Diese haben das Problem nicht, weil direkt-demokratische Instrumente wie Volksinitiativen nicht vorgesehen sind. Ausserdem gibt es vielerorts ein Verfassungsgericht, welches neue Rechtsvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit der Verfassung überprüft.

Die SVP zieht angesichts dieses Rechtskonflikts den falschen Schluss, dass die EMRK, bzw. der Gerichtshof, das Problem sind und dieses durch die Kündigung der Konvention oder ähnliche Kniffe gelöst werden könnte. Vergessen geht dabei, dass es sich nicht um einen überstaatlich verursachten, sondern in erster Linie um einen innerstaatlichen Rechtskonflikt handelt, der sich dadurch nicht lösen wird. Eine Möglichkeit, dass solche Konflikte künftig nicht mehr regelmässig entstehen, hat der Bundesrat in seinem Bericht und den Entwürfen vom 15. März 2013 skizziert. Andere sind denk- und diskutierbar. Hilfreich wäre sicher, wenn die SVP künftig auch selber überprüfen würde, ob ihre geplanten Volksinitiativen mit der Verfassung im Einklang stehen.

Übrigens: Wer sich für diese Diskussion interessiert, kann die diversen Stationen der politischen Diskussion hier nachverfolgen und findet auf humanrights.ch diverse Hintergrundbeiträge zum Thema.

Dokumentation

Weiterführende Informationen