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Nationale Menschenrechtsinstitution

Netherlands Institute for Human Rights NIHR

13.09.2021

Seit dem 1. Oktober 2012 haben die Niederlande ihre eigene unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution: das Netherlands Institute for Human Rights (College voor de Rechten van de Mens). Das dem Institut zugrundeliegende Gesetz wurde 2011 von den beiden Kammern des niederländischen Parlaments bewilligt. Vor der Einrichtung der Menschenrechtsinstitution war die sogenannte Kommission für Gleichbehandlung (Commissie Gelijke Behandeling) für viele der Aufgaben zuständig, die nun dem NIHR zufallen. Die Kommission für Gleichbehandlung wurde in die neue Menschenrechtsinstitution eingegliedert, der Aufgabenbereich des NIHR aber auf das gesamte Menschenrechtsspektrum ausgeweitet.

Im Mai 2014 wurde das Netherlands Institute for Human Rights zum ersten Mal vom Sub-Committee on Accreditation (SCA) der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) mit dem A-Status akkreditiert. In dem Sinne erfüllt das NHRI weitgehend die in den Pariser Prinzipien festgehaltenen Anforderungen und konnte diesen Status seither halten. Trotzdem weist das Sub-Committee on Accreditation auf verschiedene Mängel hin: so etwa auf den ungleichen Status der karibischen Niederlande – d.h. der Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba (BES-Inseln) – im Vergleich zu den europäischen Niederlanden. So finden die Artikel 9 bis 13 des Gesetzes über das Menschenrechtsinstitut, welche die Untersuchung und Beurteilung von Gleichstellung behandeln, auf den karibischen Niederlanden keine Anwendung. Dadurch kann das NIHR für die BES-Inseln auch keine Ungleichbehandlungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen oder der Gleichbehandlungsartikel (Art. 646, Buch 7) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs untersuchen. In seinem Bericht aus dem Jahr 2020 forderte das Sub-Committee on Accreditation das NIHR explizit dazu auf, sich für Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes auf die karibischen Gebiete der Niederlande einzusetzen.

Organisationsform und Rechtsgrundlagen

Das Niederländische Institut für Menschenrechte wurde durch einen parlamentarischen Beschluss ins Leben gerufen. Das daraufhin erarbeitete Gesetz über das Menschenrechtsinstitut spezifiziert unter anderem dessen Aufgaben und Zusammensetzung.

Das NIHR ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde des niederländischen Staates, die stets aus mindestens neun und höchstens zwölf Mitgliedern besteht, davon jeweils ein*e Vorsitzende*r und zwei stellvertretende Vorsitzende (Art. 14 Abs. 1 WCRM). Darüber hinaus werden stellvertretende Mitglieder ernannt. Alle (stellvertretenden) Mitglieder werden für einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren ausgewählt, eine Wiederernennung ist jederzeit möglich. Dafür zuständig ist der*die Minister*in für Sicherheit und Justiz, unter Beiziehung des Beirates.

Stets im Beirat vertreten sind die nationale Ombudsperson, der*die Vorsitzende der Datenschutzbehörde und der*die Vorsitzende des Rates für das Justizwesen (Council for the Judiciary). Die restlichen vier bis acht Beirats-Mitglieder setzen sich aus Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsorganisationen, Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenverbänden und der Wissenschaft zusammen. Sie werden im Einvernehmen mit dem*der Minister*in für Inneres und Königreichsbeziehungen von dem*der Minister*in für Sicherheit und Justiz für maximal vier Jahre – und das höchstens zwei Mal – berufen. Die Institutsmitglieder und die gesetzten Mitglieder des Beirates werden dabei angehört.
Der Beirat steht schliesslich auch bezüglich des jährlichen Strategieplans beratend zur Seite.

Am Niederländischen Institut für Menschenrechte sind ungefähr fünfzig Vollzeitmitarbeiter*innen angestellt. Das Büro umfasst drei Abteilungen: Die Abteilung Front Office und Fallbeurteilungen, welche für Erstkontakte, die Informationen für externen Parteien sowie das Verarbeiten von Anfragen für Fallbeurteilungen zuständig ist; die Abteilung für Studien, Empfehlungen und Kommunikation, welche sich um Forschung, Beratung, Berichterstattung, Organisation von Sensibilisierungskampagnen, Bildung und Zusammenarbeit kümmert; und ein drittes Departement, welches sich um organisatorische Angelegenheiten wie Personal, Finanzen oder etwa Verwaltung kümmert.

Finanzierung

Die Finanzierung des Niederländischen Instituts für Menschenrechte erfolgt hauptsächlich durch das Ministerium für Justiz und Sicherheit. Das NIHR erhält aber auch von anderen staatlichen Ministerien finanzielle Zuwendungen, namentlich vom Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen, vom Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft sowie vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Im Jahr 2020 belief sich das Budget des NIHR auf rund 7'726'000 Euro. Wie genau das NIHR sein Budget einsetzen will, kann es selbstständig und unabhängig entscheiden.

Das Sub-Committee on Accreditation (SCA) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die finanziellen Beiträge an das NIHR aktuell eher knapp bemessen sind. Es sei gerade mal das finanzielle Minimum, um dessen Aktivitäten auszuführen. Deshalb empfiehlt das SCA dem Niederländischen Institut für Menschenrechte im Bericht vom Dezember 2020, sich um eine bessere Finanzierung zu bemühen.

Mandat

Das Mandat des Netherlands Institute for Human Rights ist in Artikel 3 des Gesetzes über das Menschenrechtsinstitut festgehalten. Es umfasst untersuchende und berichterstattende Tätigkeiten über Menschenrechtsverletzungen sowie über die menschenrechtliche Situation im Land, welche in einem jährlichen Bericht zusammengefasst werden. Des Weiteren kommt dem NIHR eine beratende Funktion bei der Erarbeitung von menschenrechtlich relevanten Gesetzen und politischen Massnahmen zu. Ausserdem hat die Institution einen Informations- und Bildungsauftrag. Sie ist für die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie nationalen, europäischen, internationalen Menschenrechtsorganisationen zuständig und soll nicht zuletzt die Ratifizierung und Umsetzung von Menschenrechtsabkommen und internationalen Empfehlungen in den Niederlanden fördern.

Das Mandat des Niederländischen Instituts für Menschenrechte beschränkt sich nicht auf den europäischen Teil der Niederlande, sondern umfasst ebenfalls den karibischen Teil, namentlich die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba (BES-Inseln) – auch wenn davon nicht alle Aufgaben eingeschlossen sind.

Arbeitsschwerpunkte

In seinen strategischen Plänen, die eine Zeitspanne von vier Jahren umfassen, konkretisiert das Niederländische Institut für Menschenrechte die Schwerpunkte, welche es setzen und proaktiv vorantreiben will. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen: So kann etwa allgemein die Förderung der Menschenrechtsbildung ein Schwerpunkt bilden, jedoch genauso konkretere Anliegen wie die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention auf dem Plan stehen. Ein Thema, auf welches das NIHR bisher längerfristig fokussiert hat, war etwa die Diskriminierung und Stereotypisierung im Arbeitsmarkt. Bis 2023 will sich das Institut vertieft mit den Thematiken Digitalisierung und Menschenrechte sowie der Gleichstellung der Geschlechter befassen.

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