07.07.2014
Es ist rechtlich möglich und sachlich angemessen, wenn Schweizer Unternehmen bei Auslandaktivitäten zu einer Sorgfaltsprüfung und einer öffentlichen Berichterstattung über den Umgang mit Risiken im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt verpflichtet werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er in Erfüllung eines Postulats der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats am 28. Mai 2014 zu Handen des Parlaments veröffentlicht hat.
Der Bundesrat stützt sich bei seinen modellhaften Lösungsansätzen auf ein rechtsvergleichendes Gutachten, das er beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage skizziert der Bundesrat mögliche gesetzgeberische Lösungen für die Schweiz. Explizit dargelegt werden eine Ausweitung der Sorgfaltspflicht von Verwaltungsräten, eine Berichterstattungspflicht über Menschenrechte und Umwelt sowie eine externe Prüfung der Berichterstattung.
- Mögliche Modelle für Sorgfaltsprüfung durch Unternehmen
Medienmittelung des Bundesrats vom 28. Mai 2014 mit Links zu den Berichten
Auf halbem Wege stehen geblieben
Das Postulat des Nationalrats und der Bericht des Bundesrats sind eine Antwort auf die Petition der NGO-Koalition «Recht ohne Grenzen», welche von 135'000 Personen unterzeichnet und im Juni 2012 eingereicht worden war.
«Recht ohne Grenzen» hat nun die Lösungsmodelle des Bundesrats in einer differenzierten Stellungnahme kritisch kommentiert. Zwar anerkennt die NGO-Koalition die gute Auslegeordnung des Bundesrats und einige starke Punkte in seinem Papier. Dennoch erscheinen ihr die skizzierten Lösungen als allzu zahnlos. «Recht ohne Grenzen» hält die Maximalvariante des Bundesrats für «das absolute Minimum».
Die NGO-Koalition macht deutlich, dass neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten zu Menschenrechten und Umwelt nur dann etwas bringen, wenn sie im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung extern von einer unabhängigen Stelle überprüft und beurteilt werden. Ein solches Verfahren müsste zudem öffentlich zugänglich sein. Auch müssten die Resultate einer solchen Prüfung zwingend mit Sanktionsmöglichkeiten verknüpft werden können, damit das Prozedere kein Papiertiger bleibt, sondern eine eigenständige Wirksamkeit entfaltet. Interessant ist der Vorschlag von «Recht ohne Grenzen», als externe Prüfungsstelle die zu schaffende unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution zu bezeichnen.
- Rechtsvergleichender Bericht des Bundesrates: Position und Kritik von Recht ohne Grenzen
NGO-Koalition «Recht ohne Grenzen» vom 23.6.2014 (pdf, 8 S.)
Volksinitiative in Vorbereitung
Um ihren Anliegen Nachdruck zu verschaffen, hat «Recht ohne Grenzen» die Ausarbeitung und Vorbereitung einer Volksinitiative in Angriff genommen. Am 3. Nov. 2014 soll von den Träger- und unterstützenden Organisationen definitiv beschlossen werden, ob die Volksinitiative lanciert wird.
- Kampagne «Recht ohne Grenzen»: Klare Regeln für Schweizer Konzerne, weltweit
Artikel auf humanrights.ch mit weiterführenden Links