12.05.2014
Auf dieser Seite finden Sie zum Thema passende Rechtsgarantien aus den internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen, weiteren völkerrechtlichen Dokumenten sowie der Bundesverfassung. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so werden etwa Bestimmungen aus anderen regionalen Abkommen und thematisch ähnliche Schutzbestimmungen aus dem humanitären Völkerrecht hier nicht wiedergegeben.
UNO Menschenrechtsabkommen
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Art. 27: «In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.»
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
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Kinderrechtskonvention
Europäische Menschenrechtsabkommen
Europäische Sozialcharta
Art. E: «Der Genuß der in dieser Charta festgelegten Rechte muß ohne Unterscheidung insbesondere nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Gesundheit, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Geburt oder dem sonstigen Status gewährleistet sein.»
- Europäische Sozialcharta (von der Schweiz nicht ratifiziert)
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Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Das Thema Minderheitenrechte betrifft dieses Abkommen als Ganzes. Das Rahmenübereinkommen schützt nationale Minderheiten in den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten und sucht die volle Gleichbehandlung nationaler Minderheiten durch die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Erhaltung und Entwicklung der Kultur und Identität einer Minderheit zu fördern.
- Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
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Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen
Das Thema Minderheitenrechte betrifft dieses Abkommen als Ganzes. Hauptzweck der Charta ist der Schutz der Sprachenvielfalt.
- Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen
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Schweizerische Bundesverfassung
Art. 18: «Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.»
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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