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Fakultativprotokoll zu UNO-Sozialpakt tritt in Kraft

06.05.2013

Am 5. Mai 2013 ist das Fakultativprotokoll zum UNO-Sozialpakt in Kraft getreten. Bisher ist es von 10 Staaten ratifiziert worden, 42 haben es unterzeichnet. Die Schweiz gehört nicht dazu.

Das Fakultativprotokoll gilt als Fortschritt im Hinblick auf die Gleichstellung aller Menschenrechte. In Zukunft können Einzelpersonen und Organisationen die Verletzung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – wie das Recht auf Nahrung, auf Bildung, auf Unterkunft oder Ge­sundheit - vor einem UNO-Ausschuss einklagen, sofern sie den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Das Fakultativprotokoll gibt also den Opfern von Menschenrechtsverletzungen eine Stimme. Allerdings nur, wenn ihr Land das Fakul­tativprotokoll unterzeichnet und ratifiziert hat.

Die Schweiz beabsichtigt derzeit nicht, das Fakultativprotokoll zu ratizifizieren wegen ihrer besonderen Doktrin im Zusammenhang mit den Sozialrechten. Gemäss schweizerischer Praxis werden die Sozialrechte lediglich als programmatische und nicht als direkt anwendbare, justiziable Rechte angesehen.

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