06.05.2013
Am 5. Mai 2013 ist das Fakultativprotokoll zum UNO-Sozialpakt in Kraft getreten. Bisher ist es von 10 Staaten ratifiziert worden, 42 haben es unterzeichnet. Die Schweiz gehört nicht dazu.
Das Fakultativprotokoll gilt als Fortschritt im Hinblick auf die Gleichstellung aller Menschenrechte. In Zukunft können Einzelpersonen und Organisationen die Verletzung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – wie das Recht auf Nahrung, auf Bildung, auf Unterkunft oder Gesundheit - vor einem UNO-Ausschuss einklagen, sofern sie den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Das Fakultativprotokoll gibt also den Opfern von Menschenrechtsverletzungen eine Stimme. Allerdings nur, wenn ihr Land das Fakultativprotokoll unterzeichnet und ratifiziert hat.
Die Schweiz beabsichtigt derzeit nicht, das Fakultativprotokoll zu ratizifizieren wegen ihrer besonderen Doktrin im Zusammenhang mit den Sozialrechten. Gemäss schweizerischer Praxis werden die Sozialrechte lediglich als programmatische und nicht als direkt anwendbare, justiziable Rechte angesehen.
Dokumentation
- Aktueller Ratifizierungsstand des UNO-Fakultativprotokolls zum UNO-Sozialpakt
Auf der Website der UNO (englisch) - A call on States to ratify new instrument to enhance protection of economic, social and cultural rights
Medienmitteilung des Büros des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, 8. Mai 2013 (englisch) - Sozialrechte
Themendossier auf humanrights.ch - Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Umsetzung in der Schweiz
Dossier auf humanrights.ch - Motion fordert Ratifikation des Fakultativprotokolls zu Pakt I
humanrights.ch, 27. Januar 2010 - Petition fordert: Staaten sollen Fakultativprotokoll zu Pakt I unterzeichnen
Informationen zum Fakultativprotokoll auf Humanrights.ch vom 6. August 2009
Weiterführende Informationen
- Des millions de personnes n’auront toujours pas accès au nouveau recours en justice pour les plus pauvres
Medienmitteilung in Französisch von Amnesty International, 5. Februar 2013