01.11.2011
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) setzt in einem kürzlich ergangenen Urteil (Sufi and Elmi v. The United Kingdom) rigorose Standards für Rückschiebungen nach Somalia und für die Anwendbarkeit der internen Fluchtalternative in Somalia. Demnach ist der Wegweisungsvollzug nach Somalia zum aktuellen Zeitpunkt weitgehend unzulässig. Da kaum Aussicht auf eine baldige und nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage sowie der humanitären Situation in Somalia besteht, wird die Zulässigkeit des Wegweisungsvollzugs nach Somalia grundsätzlich in Frage gestellt. Weiter legt das Urteil die Überlegung nahe, dass bei der Prüfung der internen Fluchtalternative nicht mehr einzig auf die vorherrschende Sicherheitslage abgestellt werden soll, sondern die humanitäre Lage vor Ort ebenfalls in Betracht zu ziehen ist.
- Somalia: Menschenrechte schliessen Rückschiebungen weitgehend aus
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 26. Oktober 2011