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Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Version in Gebärdensprache

Vom 10. Dezember 1984. Seit 26. Juni 1987 gültig.

In der UNO-Konvention gegen die Folter steht, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Massnahmen ergreifen müssen, um Folter zu verhindern. Wenn trotzdem gefoltert wird, müssen die Staaten das bestrafen. Gefangene Personen müssen gegen Angriffe auf ihren Körper, aber auch gegen seelische Quälereien geschützt werden.

Ratifizierungen

145 Vertragsstaaten (Stand: 02. Oktober 2007)

Definition: Was ist «Folter»?

Die Konvention sagt: Folter ist jede Handlung, durch die einer Person bewusst grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Die Konvention gilt, wenn Staatsangestellte jemanden quälen. Staatsbeamte können eine Person quälen, zum Beispiel um eine Aussage oder ein Geständnis zu erpressen, um sie für eine Tat zu bestrafen, die sie vielleicht nicht begangen hat oderum ihr oder jemand anderem Angst zu machen

Verpflichtungen der Vertragsstaaten

Die Vertragsstaaten dürfen nicht foltern. Polizei und Gefängnispersonal muss in ihrer Ausbildung über das Folterverbot unterrichtet und bei der Arbeit regelmässig überwacht werden. Wenn Verdacht auf Folterungen da ist, müssen die Vertragsstaaten unabhängige Untersuchungen machen. Folterer müssen bestraft, ausländische Folterer an einen Staat ausgeliefert werden, der ein Strafverfahren gegen diese Person eröffnet. Opfer von Folterungen bekommen finanzielle Entschädigungen. Wichtig ist auch: man darf niemanden in einen anderen Staat ausweisen, wenn er dort wahrscheinlich gefoltert wird.

Kontrollverfahren

Die Vertragsstaaten der Antifolterkonvention berichten regelmässig an den Ausschuss gegen Folter. Sie schreiben, was sie in ihrem Land gegen Folter gemacht haben. Der erste Bericht über die Umsetzung der Konvention muss ein Jahr nach Inkrafttreten geschrieben werden. Danach folgen alle vier Jahre neue Berichte. Seit 1994 erlässt der Ausschuss Schlussbemerkungen und Empfehlungen. Die Antifolterkonvention hat ein freiwilliges Beschwerdeverfahren für Staaten und Einzelpersonen.

Fakultativprotokoll zur UNO-Antifolterkonvention

Am 18. Dezember 2002 hat die UNO-Generalversammlung ein Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention angenommen (gültig seit 22. Juni 2006). Damit können Gefängnisse in den Mitgliedsstaaten kontrolliert werden, ob dort Folter passiert. Bis heute haben 34 Staaten das Protokoll ratifiziert (Stand: 25. Januar 2008), 61 haben es unterzeichnet. Die Schweiz wird es vielleicht auch bald ratifizieren.