Die Überwachung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 wird vom Ausschuss gegen Frauendiskriminierung (Committee on the Elimination of Discrimination against Women - CEDAW) wahrgenommen. Er besteht aus 23 unabhängigen Vertreter/innen. Zur Zeit nehmen 22 Frauen und ein Mann Einsitz im Ausschuss. Der Ausschuss gegen Frauendiskriminierung traf sich von Januar 1982 bis August 2007 zweimal jährlich in New York; seither tagt er – wie die anderen UNO-Vertragsausschüsse – in Genf. Er trifft sich jährlich für drei Sitzungen. Seine Aufgabe besteht unter anderem in der Prüfung der Staatenberichte. Verglichen mit den anderen allgemeinen Menschenrechtsverträgen verfügt der Ausschuss gegen Frauendiskriminierung über einen deutlich schwächeren Kontrollmechanismus. Da das Übereinkommen neben dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes am meisten Vertragsstaaten auf sich vereinigt, ist der Ausschuss mit der Prüfung der Staatenberichte völlig in Verzug geraten.
Eine Ausweitung seiner Kompetenzen hat der Ausschuss 1999 mit dem Fakultativprotokoll zur Frauenkonvention erfahren, welches ihn zur Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen von Einzelpersonen oder Personengruppen ermächtigt, die Opfer einer Diskriminierung im Sinne des Übereinkommens geworden sind. Das Protokoll ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten.
Der Frauenrechtsausschuss publiziert regelmässig sogenannte Allgemeine Empfehlungen (General Recommendations), in welchen er einzelne Bestimmungen des Übereinkommens auslegt. Einige dieser allgemeinen Empfehlungen sind hier auf humanrights.ch ausführlich dokumentiert. Eine Liste aller Allgemeinen Empfehlungen befindet sich auf der Website des Ausschusses.
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