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General Recommendation Nr. 38 zu Frauen- und Mädchenhandel im Kontext der globalen Migration

02.06.2021

Während der 77. Session hat sich der Ausschuss gegen Frauendiskriminierung (CEDAW) mit der Thematik des Frauen- und Mädchenhandels auseinandergesetzt und eine Empfehlung verabschiedet. Der Ausschuss hält darin fest, dass sich die Situation für Frauen und Mädchen trotz bereits bestehenden rechtlichen Rahmens nicht verändert habe. Im Rahmen dieser Diskussion hat der Ausschuss mit dem Datum vom 20. November 2020 die Allgemeine Empfehlung Nr. 38 veröffentlicht.

Artikel 6 der UNO-Frauenrechtskonvention verpflichtet Staaten, alle möglichen Massnahmen zu tätigen, um alle Formen von Frauenhandel und sexueller Ausbeutung zu verhindern. Trotz dieser breit abgestützten Regelung stellen Frauen und Mädchen nach wie vor die Mehrheit der von Menschenhandel betroffenen Opfer und die Täter*innen kommen meist straflos davon. Der CEDAW-Ausschuss ist zum Schluss gekommen, dass die Situation für Frauen und Mädchen weiterhin prekär sei. Für die stagnierende Entwicklung sei vor allem die fehlende Anerkennung einer geschlechterspezifischen Dimension verantwortlich.

In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 38 identifiziert der UNO-Frauenrechtsausschuss verschiedene Ursachen für Menschenhandel. Gemäss dieser Analyse sind Frauen und Mädchen zu jedem Zeitpunkt eines Migrationszyklus besonders gefährdet Opfer von Menschenhandel zu werden. Insbesondere wenn Frauen gezwungen sind, alternative Fluchtwege zu nehmen, ist die Gefahr einer Ausbeutung erhöht. Ähnlich sieht die Situation in Konflikten und humanitären Krisen aus. Des Weiteren zählt der Ausschuss die vorherrschenden patriarchalen Strukturen und Rollenbilder zu den Hauptursachen für Frauen- und Mädchenhandel. Auch die sozioökonomischen Ungleichheiten machen die Ausbeutung von marginalisierten Gruppen wahrscheinlicher. Nicht zuletzt wird die digitale Technologie als Drahtzieher für Menschenhandel in der Empfehlung erwähnt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss den Staaten die identifizierten Ursachen wahrzunehmen und Lösungsansätze zu entwickeln. In diesem Sinne sei es beispielsweise von wesentlicher Bedeutung, sichere Migrationswege zu gewährleisten. Um die Problematik und Ursachen zu ergründen, lohne es sich gemäss dem Ausschuss, mehr genderspezifische Daten zu erheben. Zudem empfiehlt er den Staaten, die Rechte der Opfer hervorzuheben und demgemäss den Zugang zum Recht gendersensitiv zu gestalten. Generell sollte für eine effektive Bekämpfung des Problems der geschlechterspezifischen Dimension im Menschenhandel mehr Beachtung geschenkt werden.