22.09.2022
Im Rahmen der ausländerrechtlichen Administrativhaft wird jedes Jahr eine Vielzahl ausländischer Personen inhaftiert. Obwohl der damit verbundene Freiheitsentzug einen schweren Eingriff in die Grundrechte Betroffener bewirkt, fehlt es im Haftverfahren oftmals an einem wirksamen Rechtsschutz. Der in Zürich gegründete Verein Pikett Administrativhaft will dies ändern und gewährleistet einen raschen und unkomplizierten Zugang zu einer qualifizierten Rechtsvertretung in ausländerrechtlichen Haftverfahren.
Jährlich wird in mehreren tausend Fällen die Inhaftierung von ausländischen Personen im Rahmen der sog. Administrativhaft angeordnet, welche bis zu 18 Monaten dauern kann. Sie wird im Regelfall von einem kantonalen Migrationsamt angeordnet und muss anschliessend von einem Gericht überprüft werden. Die ausländerrechtliche Administrativhaft dient dabei nicht der Untersuchung oder Sanktionierung einer Straftat. Vielmehr wird mit ihr die Sicherung des Wegweisungsvollzugs (d.h. der freiwilligen Ausreise oder der zwangsweisen Ausschaffung) einer ausländischen Person ohne Aufenthaltstitel bezweckt. Ungeachtet dessen bewirkt sie einen Freiheitsentzug und damit einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte von betroffenen Personen.
Nebst den problematischen Haftbedingungen, welche namentlich von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter kritisiert werden, stellt das Fehlen eines wirksamen Rechtsschutzes im Administrativhaftverfahren eine der grössten Schwierigkeiten für die Betroffenen dar: Obwohl ein verfassungs- und völkerrechtlicher Anspruch auf Rechtsvertretung besteht, sind die inhaftierten Personen im Verfahren vor Behörden und Gerichten oftmals nicht anwaltlich vertreten. Gerade bei beschränkten Kenntnissen des Schweizer Rechtssystems und der Landessprachen ist es für die betroffenen Personen in derartigen Fällen kaum möglich, ihre Rechte hinreichend geltend zu machen.
Um die Rechtsstaatlichkeit und einen effektiven Zugang zum Recht in Administrativhaftverfahren sicherzustellen, wurde vergangenes Jahr der Verein Pikett Administrativhaft von in Zürich praktizierenden Anwält*innen und spezialisierten Rechtsvertreter*innen gegründet. Der Verein betreibt einen Telefon-Pikettdienst, über den in ausländerrechtlichen Haftverfahren zeitnah eine qualifizierte Rechtsvertretung bestellt werden kann. Die Finanzierung des Vereins wird durch Mitgliederbeiträge, Beiträge der pikett-leistenden Nichtmitglieder und Spenden gewährleistet. Das Pikett-Telefon (+41 44 521 47 47) ist von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr erreichbar. So soll der rasche und unkomplizierte Zugang zu einer qualifizierten Rechtsvertretung systematisch gewährleistet werden.
Es darf gehofft werden, dass sich derartige Organisationen in anderen Kantonen ebenfalls etablieren, damit inskünftig die von der Administrativhaft betroffenen Personen unabhängig vom Ort der Inhaftierung über einen wirksamen Rechtsschutz verfügen.
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