01.11.2021
Völkerrecht und Verfassung schützen Menschenrechte nicht nur in der Theorie. Der Staat muss auch ihre tatsächliche Durchsetzung sicherstellen. Die Thematik des effektiven «Zugangs zum Recht» ist auch in der Schweiz hochaktuell.
Völkerrecht als auch die Bundesverfassung garantieren einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Trotzdem ist der Zugang zum Recht längst nicht für alle Menschen in der Schweiz eine Tatsache. Betroffen vom fehlenden Rechtsschutz sind insbesondere von struktureller Diskriminierung und Ausgrenzung betroffene Menschen, sowie Personen, die sich in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zum Staat befinden: Frauen, Angehörige ethnischer Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Fahrende, trans Menschen, Asylsuchende, IV- und Sozialhilfebezüger*innen oder Menschen im Freiheitsentzug.
Neben den rechtlichen Schranken kommen strukturelle und institutionelle Hürden ins Spiel, welche unterschiedlichen Personengruppen den Zugang zum Recht verunmöglichen. Namentlich fehlende Zuständigkeiten vor Gericht, hohe Anwalts- und Prozesskosten, Beweisschwierigkeiten, der fehlende legale Aufenthaltsstatuts oder die geografische Entfernung zum Verhandlungsort oder Beratungsangeboten. Hinzu kommen die Unkenntnis der Behörden über den angemessenen Umgang mit geistig behinderten Personen und Kindern, bauliche Hindernisse für Menschen mit körperlichen Behinderungen oder das Fehlen von Gebärdesprachdolmetscher*innen. Zuletzt können auch subjektive Gründe, wie das fehlende Wissen über die eigenen Rechtsansprüche, mangelnde Kenntnis der Amtssprache oder Analphabetismus sowie die Angst vor Stigmatisierung oder das Misstrauen gegenüber (staatlichen) Institutionen ausschlaggebend sein.
Unter dem fehlenden Zugang zum Recht leidet nicht nur der individuelle Rechtsschutz, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Der Staat ist in der Pflicht, die rechtlichen und sozialen Wirklichkeiten zu berücksichtigen und ihnen entgegenzuwirken. Die Lösungsansätze reichen dabei von staatlich finanzierten Informations-, Rechtsberatungs- und Ombudsstellen über die unentgeltliche Rechtspflege bis hin zur unabhängigen Untersuchung staatlichen Fehlverhaltens.
Die Zivilgesellschaft kann den Zugang zum Recht insbesondere durch strategische Prozessführung verbessern. So werden strukturelle Probleme des Rechtsschutzes thematisiert und gesellschaftliche Veränderungen vorangetrieben, die über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten.
Unseren detaillierten Beitrag zum Thema «Zugang zum Recht» finden Sie hier.
kontakt
Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin
marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr