08.11.2021
Am 29. März 2021 fällte das Obergericht Aargau einen historischen Entscheid: Der in Deutschland gestrichene Geschlechtseintrag einer nicht binären Person müsse in der Schweiz anerkannt und im Personenstands- und Geburtsregister entsprechend übernommen werden. Das Bundesgericht kann den Entscheid jedoch wieder kippen. Deswegen startete das Transgender Network Switzerland mit Unterstützung der Anlaufstelle für strategische Prozessführung von humanrights.ch am 5. November 2021 eine Kampagne.
Nachdem die zuständige Behörde im Kanton Aargau den Antrag auf Anerkennung des in Deutschland vorgenommenen Geschlechtsaustrags abgelehnt hatte, zog die betroffene Person mit Unterstützung des Transgender Netzwork Switzerland TGNS vor Gericht. Der darauffolgende Entscheid des Obergerichts Aargau vom 29. März 2021 war historisch. Das Gericht folgte der Argumentation der beschwerdeführenden Partei vollständig: Die Anerkennung vom Nicht-Eintrag des Geschlechts widerspreche den heutigen Wertvorstellungen in der Schweiz nicht grundsätzlich. Weil die Bundesverwaltung eine Beschwerde eingelegt hat, könnte das Bundesgericht den kantonalen Entscheid nun aber wieder kippen.
Für das Transgender Network Switzerland geht der Kampf um Anerkennung nicht binärer Menschen in die nächste Runde. Mit einer Crowd-Funding-Kampagne sollen 45'000 Franken gesammeln werden, um die bereits entstandenen Gerichtskosten zu decken und die Möglichkeit zu eröffnen, den Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. Unterstützt wird das TGNS dabei von unserer Anlaufstelle für strategische Prozessführung.
Unabhängig davon wie der Entscheid des Bundesgerichts ausfällt, ist es nötig, die Aufklärungsarbeit zu den Rechten nicht binärer Menschen in Politik und Gesellschaft zu intensivieren. Die Beschwerde der Verwaltung ist ein letzter Versuch, sich um die Auseinandersetzung zu drücken. Nachdem die Nationale Ethikkommission NEK bereis vor einem Jahr in einem Bericht zum Schluss gekommen ist, dass für die Anerkennung des dritten Geschlechts Lösungen gesucht werden müssen, ist die Haltung der Verwaltung kaum nachvollziehbar. Gemäss NEK sind sämtliche diskutierten Änderungsvorschläge der aktuellen Situation vorzuziehen. Ausserdem erarbeitet der Bundesrat zurzeit einen Bericht zur Einführung des «dritten Geschlechts» und erwägt dabei – wohl auf der Basis der Empfehlung der NEK – auch die Möglichkeit, in Zukunft ganz auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten.
Wie bereits das Obergericht Aargau erkannte, sind nicht binäre Geschlechtsidentitäten bereits «gesellschaftliche Realität». Nicht binäre Menschen haben ein Recht auf einen für sie passenden Geschlechtseintrag. Im Schutz ihrer Menschenrechte bleibt die Schweiz hinter anderen Ländern zurück.
Das muss sich endlich ändern!
kontakt
Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin
marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr