26.08.2019
humanrights.ch verlangt im Rahmen der Vernehmlassung, dass bei der Neuausrichtung der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz 2021–2024 der Schutz der Menschenrechte ins Zentrum der Botschaft gestellt wird.
Für die Menschenrechtsorganisation humanrights.ch steht die Internationale Zusammenarbeit in der Vorlage des Aussendepartements (EDA) und des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zu wenig deutlich auf dem Boden ihrer rechtlichen Grundlagen. Verfassung und Gesetze in der Schweiz setzen die Erhaltung der Lebensgrundlagen, eine gerechte internationale Ordnung, Solidarität und insbesondere die Stärkung der Menschenrechte als verbindlichen Rahmen.
Die drei vorgeschlagenen Kriterien für die Internationale Zusammenarbeit – die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung, die Interessen der Schweiz und der Mehrwert der Schweizer IZA – verlangen zwingend einen Fokus auf die Menschenrechte. Ansonsten erscheinen sie willkürlich gewählt und von wirtschaftlichen Eigeninteressen bestimmt. Die thematischen Schwerpunkte der Internationalen Zusammenarbeit – Arbeitsplätze, Klimawandel, Migration und Rechtsstaat – sind ebenfalls nur dann überzeugend und nicht einseitig von kurzfristigen innenpolitischen Interessen geleitet, wenn sie auf den Menschenrechtsschutz ausgerichtet sind. Mit ihrer Internationalen Zusammenarbeit muss die Schweiz ihren Verpflichtungen in der Staatengemeinschaft nachkommen. Das bedeutet eine Erhöhung der Mittel auf 0,7 Prozent des Bruttonationalprodukts, insbesondere auch zur Stärkung der Arbeit im Bereich Menschliche Sicherheit. Dies verlangt nicht zuletzt die Ausrichtung auf die Ziele der Agenda 2030. Diese folgt überdies dem Leitprinzip «Leave no one behind»: Internationale Zusammenarbeit muss global den Schwächsten ganz besondere Sorge und Solidarität zukommen lassen.
Die schweizerische Internationale Zusammenarbeit kann durch die klare Priorisierung der transversalen Thematik «Menschenrechte» – wozu zentral die Geschlechtergleichstellung gehört – an Stärke, Anerkennung und Kohärenz gewinnen und auf globaler Ebene einen echten Mehrwert einbringen. Angesichts der sich vielerorts dramatisch verschärfenden Menschenrechtssituation ist dieser Fokus für Menschenrechtsorganisationen zwingend und dringend.
- Vernehmlassung zur Internationalen Zusammenarbeit 2021 – 2024
Stellungnahme von humanrights.ch, 23. August 2019