08.04.2013
Humanrights.ch begrüsst die Bemühungen der Schweiz, möglichst bald diese für den internationalen Menschenrechtsschutz wichtige Konvention anzuerkennen. Verschwindenlassen von Personen stellt eine der schwersten Menschenrechtsverletzung dar, die nicht nur für die Opfer sondern auch für die dem Opfer nahestehenden Personen unermessliches Leid verursacht. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens zum Schutze aller Personen vor dem Verschwindenlassen wird der Schutz Einzelner vor dem Verschwindenlassen in der Schweiz gestärkt. Humanrights.ch unterstützt insbesondere auch die Absicht des Bundesrates, mit der Ratifikation des Übereinkommens die Erklärung abzugeben, dass die Schweiz die Zuständigkeit des Ausschusses für das fakultative Mitteilungs- und das Staatenbeschwerdeverfahren anerkennt.
Im übrigen hat sich humanrights.ch der ausführlichen Stellungnahme der Schweizerischen Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof - TRIAL, deren Mitglied sie ist, angeschlossen.