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Stellungnahme zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe (Änderung StGB)

25.09.2023

humanrights.ch gibt im Rahmen der Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe und der damit einhergehenden Änderung des Strafgesetzbuches eine Stellungnahme ab.

humanrights.ch teilt grundsätzlich die Ansicht des Bundesrats, wonach die heutige Ausgestaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Praxis weder Sicherheits- noch Vollzugsprobleme bietet. Jedoch sollte eine bedingte Entlassung bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen weiterhin nach 15 Jahren möglich sein. Diese Möglichkeit wurde in der Praxis in den letzten Jahren ohnehin kaum angewendet und kommt nur bei absoluten Ausnahmefällen zum Einsatz. Eine Beschränkung des Spielraums dieser Rechtsanwendung ist nicht nachvollziehbar.

In Anbetracht dessen, dass die bedingte Entlassung weiterhin nach 15 Jahren möglich sein soll, vertritt humanrights.ch ausserdem die Auffassung, dass die Überführung in den Verwahrungsvollzug nach 23 statt 26 Jahren möglich sein soll.

humanrights.ch ist ausserdem der Ansicht, dass der bisherige Art. 86 Abs. 4 StGB nicht aufzuheben ist, um weiterhin in wenigen Einzelfällen sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen. Wird dieser Artikel gestrichen, schränkt dies den Ermessungsspielraum zugunsten weniger Betroffenen unnötig ein.