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Stellungnahme zur Änderung Art. 50 AIG

16.05.2023

humanrights.ch gibt im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (2022/79) eine Stellungnahme ab.

humanrights.ch befürwortet die im Vorentwurf des Bundesrates vorgesehenen Änderungen, die den Schutz vor häuslicher Gewalt für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, deren Aufenthaltstitel an ihre Beziehung geknüpft ist, verbessern werden. Personen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, sollten nicht befürchten müssen, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren, wenn sie sich von ihrem gewalttätigen Ehepartner oder ihrer gewalttätigen Ehepartnerin trennen.

humanrights.ch empfiehlt jedoch dringend, im Gesetzestext noch deutlicher zu formulieren, dass die Dreijahresfrist erst nach dem erstmaligen Ablaufen der Aufenthaltsbewilligung nach Art. 50 AuG beginnt.

humanrights.ch begrüsst die Einführung des Begriffs der häuslichen Gewalt anstelle von Gewalt in der Ehe, wodurch der Schutz auf alle in einem Haushalt lebenden Personen ausgeweitet wird, insbesondere auf Kinder, Konkubinatspaare und eingetragene Partnerschaften. humanrights.ch schlägt jedoch vor, dass alle LGBTQIA+ Personen explizit in die Gesetzgebung für Konkubinatspaare aufgenommen werden.