10.12.2020
Heute am internationalen Menschenrechtstag lanciert humanrights.ch die Anlaufstelle für strategische Prozessführung. Damit unterstützen wir gezielt geführte Gerichtsfälle, um Lücken im Menschenrechtsschutz zu schliessen und den Zugang zum Recht für marginalisierte Personengruppen zu stärken.
Worum geht es. Im Rahmen des Schwerpunkts «Zugang zum Recht» baut humanrights.ch seit Januar 2020 eine Anlaufstelle für strategische Prozessführung auf. Als strategische Prozesse werden Gerichtsprozesse bezeichnet, die gezielt eingesetzt werden, um Lücken im Menschenrechtsschutz zu schliessen. Strukturelle Menschenrechtsverletzungen werden so anhand eines konkreten Falls vor Gericht thematisiert.
Warum das wichtig ist und für wen. Die strategische Prozessführung stellt eine besonders effektive Methode dar, um den Zugang zum Recht für marginalisierte Personengruppen zu stärken. Mit strategischen Prozessen wird ein konkreter Beitrag zur Rechtsdurchsetzung in Einzelfällen geleistet und mittels neuen Leitentscheiden die allgemeine Rechtspraxis verändert. Dies wird aktuell beispielsweise von der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht versucht, die eine Klage von drei Sozialhilfebeziehenden gegen eine einschneidende Verschärfung des Zürcher Sozialhilfegesetzes an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR weiterzieht.
Weiter wird vulnerablen Personengruppen mittels begleitender Öffentlichkeitsarbeit eine Stimme verliehen sowie das Thema «Zugang zum Recht» im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert. Besonders deutlich wird dies im Fall von Mohamed Wa Baile, der sich aktuell vor dem EGMR gegen eine rassistische Personenkontrolle durch die Polizei wehrt. Rund um den Gerichtsfall hat sich in der Schweiz eine grosse Allianz gebildet und es ist eine breite Debatte zum Thema Racial Profiling entstanden.
Ein Blick in die Praxis im Ausland. Während es Organisationen wie die ACLU in den USA oder das ECCHR in Deutschland gibt, die auf das Instrument der strategischen Prozessführung spezialisiert sind, hat die Schweiz grossen Nachholbedarf. Zwar werden schon lange strategische Prozesse geführt, jedoch immer auf Einzelinitiativen und ad hoc.
Ziel der Anlaufstelle. Die Anlaufstelle führt selber keine Fälle. Sie nimmt eine Scharnierfunktion ein, die Anwält*innen, Betroffene, NGOs und Fachstellen vermittelt und vernetzt. Strategische Prozesse werden durch die Anlaufstelle mit Know-How und bei der Suche nach Finanzierung unterstützt sowie öffentlichkeitswirksam begleitet. Nur so können die Prozesse ihre Wirkung entfalten, einen gesellschaftlichen Prozess auslösen oder eine Anpassung der Rechtspraxis bewirken.
Auf Spenden angewiesen. Die Anlaufstelle startet als dreijähriges Pilotprojekt und soll Schritt für Schritt ausgebaut werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf jährlich rund CHF 100'000.-. Für den Aufbau und um die Unabhängigkeit zu wahren, ist die Anlaufstelle auf Spenden angewiesen. Interessierte können sich als Gönner oder Gönnerin bei humanrights.ch melden.
Mehr Informationen zur Anlaufstelle finden Sie hier und zur Grundrechtstagung hier.
kontakt
Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin
marianne.aeberhard@humanrights.ch
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Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr