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Adoptierte Personen auf Herkunftssuche – die Uhr tickt!

21.06.2021

Der UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen rügt die Schweiz: Sie unternimmt zu wenig, um die Betroffenen von illegalen Adoptionen aus Sri Lanka zu unterstützen, die Täter*innen zu verfolgen und das Recht auf Wiedergutmachung konkret umzusetzen. Die Mütter in Sri Lanka, die ihre verschwundenen Kinder suchen, sind häufig schon über 60 Jahre alt. Die nun erwachsenen Kinder warten bei der Suche nach ihrer Herkunft bis heute auf die Unterstützung der Schweizer Behörden.

Kommentar von Sarah Ramani INEICHEN, Präsidentin von Back to the Roots

Hunderte von Kindern wurden insbesondere in den 80er-Jahren illegal aus Sri Lanka in die Schweiz adoptiert. Offizielle Dokumente wurden gefälscht, Spuren verwischt, Identitäten erfunden. Der Bundesrat war über die Missstände durch diplomatische Kanäle nachweislich informiert, unternahm aber nichts, um den Menschenhandel zu stoppen. Die kantonalen Adoptionsbehörden drückten beide Augen zu. Eine im Januar 2020 veröffentlichte Studie der ZHAW zeigt, wie in Bern, St. Gallen und Genf die damals geltenden Adoptionsbestimmungen zum Schutz der Kinder missachtet wurden. Die Betroffenen sind bis heute belastet, manche traumatisiert: «Mein Name, Geburtsdatum, Geburtsort, meine Eltern – alles erfunden! Wer bin ich? Wurde ich meiner Mutter gewaltsam entrissen?».

Der neuste Bericht des UNO-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen (Committee on Enforced Disappearances) zur Schweiz ist für die Menschenrechte der adoptierten Personen aus Sri Lanka von grosser Bedeutung. Er räumt die noch immer vorgebrachte Behauptung aus dem Weg, es habe sich lediglich um administrative Nachlässigkeiten gehandelt und die Adoptionen seien – wenn auch formal nicht ganz korrekt – letztlich im Interesse der betroffenen Kinder gewesen. Vielmehr, so der UNO-Ausschuss, habe es sich wohl um gewaltsames Verschwindenlassen und Kindesentführung sowie Fälschung, Verheimlichung oder Vernichtung von Ausweispapieren gehandelt. Die Schweiz solle nun gründliche und unparteiische Untersuchungen anstellen, die Täter identifizieren und bestrafen. Die «Unparteilichkeit» sei heute keinesfalls gegeben: In vielen Kantonen müssen sich adoptierte Personen bei ihren Nachforschungen an dieselben Amtsstellen wenden, welche damals die Adoptionen widerrechtlich bewilligt haben.

Weiter hält der Ausschuss fest, die Schweiz müsse die Unterstützung ermitteln und bereitstellen, welche die Betroffene zur Feststellung ihrer Identität und Abstammung sowie zur Klärung der Umstände ihrer Adoption benötigen. Angesichts der vollständigen Identitätsverschleierung in den gefälschten offiziellen Dokumenten sind aus Sicht der Betroffenenvereinigung Back to the Roots forensische Methoden – insbesondere DNA-Analysen – einzusetzen.

Schliesslich fordert das UNO-Gremium, dass die Schweiz jeder Person das Recht auf Entschädigung garantiert, die einen unmittelbaren Schaden infolge eines gewaltsamen Verschwindens erlitten hat. Neben den Kosten für die Herkunftssuche in Sri Lanka ist in diesem Zusammenhang speziell auf die psychologische Unterstützung und Traumatherapie hinzuweisen, welche die Betroffenen in der Schweiz heute aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.

Für Back to the Roots ist der Bericht des UNO-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen ein unmissverständlicher Weckruf an Bund und Kantone, das Recht auf Identität gemäss Artikel 7 der UNO-Kinderrechtskonvention mit konkretem Inhalt zu füllen. Die Pionierarbeit der Betroffenenorganisation beschränkt sich auf Adoptionen aus Sri Lanka, doch ist anzunehmen, dass auch andere Herkunftsstaaten betroffen sind. Wir fordern deshalb von Bund und Kantonen folgende konkreten, realistischen Schritte:

  • Zeitnaher, vollständiger, kostenloser Zugang zu den Adoptionsdossiers;
  • Unparteiische Anlaufstellen und professionelle Unterstützung durch Fachpersonen;
  • Übernahme der Kosten für forensische Herkunftssuche und psychologische Unterstützung;
  • Ausweitung der Untersuchungen auf alle Kantone und alle Herkunftsstaaten;
  • Kritische Überprüfung der Rechtsgrundlagen zu internationalen Adoptionen;
  • Prüfung der einzelnen Adoptionsfälle von Verschwindenlassen.