23.12.2024
Unser Podcast «Artikel Sieben» rückt die Menschenrechte in der Schweiz ins Zentrum. Einzelne Fälle machen gravierende Lücken im Menschenrechtsschutz sichtbar. In der dreizehnten Folge geht es um die Frage, welch gravierender Verstoss gegen die Menschenrechte ein verwehrter Familiennachzug sein kann. Gesprächspartnerin ist Stephanie Motz, Rechtsanwältin bei RISE.
Der Europäische Gerichtshof hat die Schweiz mehrfach verurteilt, weil die Schweiz das Recht auf Familiennachzug für Personen auf der Flucht regelmässig verletzt. Bis jetzt blieb das ohne Folgen. Schlimmer noch, das Schweizer Parlament debattierte soeben über eine Vorlage, die vorläufig aufgenommenen Personen den Nachzug ihrer Angehörigen generell verbieten wollte; ein klarer Verstoss gegen das Recht auf Familie, wie es in der EMRK und in der Verfassung eingeschrieben ist. Die Vorlage scheiterte jedoch am 18.12.2024 im Ständerat, allerdings nur knapp.
Die Menschenrechtsanwältin und Staatsrechtlerin Stephanie Motz ordnet ein, welch eklatante Rechtsverletzung ein verwehrter Familiennachzug bedeutet und wie dadurch generell das Vertrauen in den Rechtsstaat leidet.
In der dreizehnten Folge des Podcasts «Artikel Sieben» wird analysiert, warum es im Asylrecht und insbesondere beim Recht auf Familienleben ganz fundamental um Menschenrechte geht und mit welchen Hürden vorläufig Aufgenommene konfrontiert sind, wenn sie ihr Recht auf Familienleben einfordern möchten.
«Artikel Sieben» wird herausgegeben von humanrights.ch und produziert von podcastlab.ch. Die einzelnen Folgen sind in allen Podcastkanälen zu hören oder können auf dieser Seite direkt abgespielt werden.